BUND fordert: RWE soll für Rheinpipeline zahlen – 5 Cent pro Kubikmeter

8. November 2025

BUND fordert: RWE soll für Rheinpipeline zahlen – 5 Cent pro Kubikmeter

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht keine Grundlage für eine Ausnahme von Wasserentnahmegebühren für die geplante Rheinwasser-Pipeline des Energiekonzerns RWE. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Verband bei der Frankfurter Kanzlei PNT Partner in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse wurden nun vorgestellt.

RWE plant, ab 2030 jährlich bis zu 340 Millionen Kubikmeter Rheinwasser in die Tagebaurestlöcher der Braunkohlegruben Hambach und Garzweiler zu leiten. Die 45 Kilometer lange Pipeline soll den Grundwasserhaushalt stabilisieren und die ehemaligen Abbaugebiete langfristig in Seenlandschaften überführen.

Der Betrieb der Leitung ist nach heutigem Stand über mehrere Jahrzehnte vorgesehen.

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5 Cent pro Kubikmeter

In der Vergangenheit hatte RWE erklärt, es gehe bei der Befüllung der Restlöcher um Maßnahmen, die behördlich angeordnet seien. Damit, so die Argumentation des Unternehmens, entfiele eine Zahlungspflicht nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen.

Dieses Gesetz sieht für Wasserentnahmen aus Flüssen und Seen ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter vor. Bei den für die Pipeline vorgesehenen Mengen könnten sich über die Betriebsdauer hinweg Zahlungen im Milliardenbereich ergeben.

„Bergrechtlichen Nachsorgepflicht“?

Das nun vorgelegte Gutachten kommt zu einem anderen Schluss. Demnach handele es sich bei der Entnahme des Rheinwassers nicht um eine hoheitlich veranlasste Maßnahme, sondern um einen Teil der sogenannten „bergrechtlichen Nachsorgepflicht“.

Diese Pflichten ergeben sich aus dem Bundesberggesetz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass nach Abschluss des Abbaus ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird, etwa durch Stabilisierung des Untergrunds oder Renaturierung der Fläche.

Die Gutachter argumentieren, dass RWE die Befüllung der Restlöcher aus eigenem wirtschaftlichem Interesse vornehme. Nur wenn die Rekultivierung abgeschlossen wird, kann das Unternehmen offiziell aus den gesetzlichen Pflichten entlassen werden.

Die Wasserentnahme diene somit nicht primär einer öffentlichen Aufgabe, sondern dem Abschluss des eigenen Bergbaubetriebs. Deshalb sei die Entnahme nach aktueller Rechtslage entgeltpflichtig.

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Größte Renaturierungsprojekte in Deutschland

In früheren Erklärungen hatte das Unternehmen betont, dass die geplante Befüllung notwendig sei, um Grundwasserabsenkungen auszugleichen und geschützte Feuchtgebiete in der Region zu erhalten. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Pipeline steht noch aus.

Nach Angaben des Landesumweltministeriums prüft das Land derzeit die vorgesehenen Entreiß- und Betriebsbedingungen. Eine Entscheidung über Auflagen und mögliche Gebühren soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens getroffen werden.

Hintergrund: Die geplanten Seen in Hambach und Garzweiler gehören zu den größten Renaturierungsprojekten in Deutschland. Ihre endgültige Befüllung kann Jahrzehnte dauern.

Die Wassermenge, die jährlich aus dem Rhein entnommen werden soll, entspricht etwa dem Fünffachen des Jahresverbrauchs der Stadt Düsseldorf.

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