Volksverpetzer gegen Musk & X – das passierte vor Gericht!

26. September 2025

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Volksverpetzer gegen Musk & X – das passierte vor Gericht!

von Thomas Laschyk | Sep. 26, 2025 | Aktuelles

Am Landgericht Frankfurt hat heute die erste mündliche Verhandlung im Rechtsstreit mit Elon Musks Firma X (Twitter) stattgefunden. Wir haben hier davon schon erzählt, aber in Kürze: Volksverpetzer verklagt derzeit X, damit diese sich verpflichten, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Dabei legen wir echte Beispiele von Fake-Accounts vor, die rechtswidrige Posts über uns verbreitet hatten. Damit X auch wirklich gegen diese Inhalte vorgeht und sie nicht (wie bisher) ignoriert. Denn nicht alle können X mit anwaltlicher Hilfe zwingen, dass sie ihren Job machen. Unser Ziel ist es, dass die Plattform weniger ein rechtsfreier Ort wird – und ein Präzedenzfall geschaffen wird, der es allen leichter macht, gegen solche Postings vorzugehen.

Woher das mit der „existenziellen Bedrohung für den Betrieb der Plattform“ kommt

Die Anwälte von Musk drohten schon vorab, ein Urteil zu unseren Gunsten könnte laut ihnen „den Betrieb der X-Plattform gefährden“ – das Löschen rechtswidriger Fake-Accounts würde so viel Aufwand und Kosten verursachen, dass es das Betreiben von X „unverhältnismäßig erschweren“ würde. Das sagten sie – nicht wir! Dieser Alarmismus ist aber natürlich nur reine Taktik. Wie wir selbst schrieben: Natürlich würde Twitter nicht abgeschaltet werden, sollte das Gericht uns Recht geben. Es geht lediglich darum, dass geltendes Recht durchgesetzt wird.

Wir klagen, weil auf Twitter rechtswidrige Inhalte über uns verbreitet wurden, ohne dass die Plattform dagegen vorging. Mehrfach gab es etwa Fake-Profile, die sich als mich, Thomas Laschyk, ausgaben und üble Beleidigungen oder Verleumdungen posteten. Diese rechtswidrigen Inhalte meldeten wir über das Twitter-Formular, doch Twitter reagierte erst mit Löschungen, nachdem wir unseren Chan-jo Jun als Anwalt eingeschaltet hatten. Anschließend weigerte sich die Plattform, eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl ganz klar deutsches Recht verletzt wurde. Niemand sollte erst einen teuren Anwalt bezahlen müssen, damit persönliche Angriffe gelöscht werden. Genau hier setzt unsere Klage an.

Wir fordern, dass Twitter gerichtlich zu einer dauerhaften Unterlassung verpflichtet wird – so wäre garantiert, dass rechtswidrige Inhalte nach deutschem Recht gelöscht werden und im Wiederholungsfall Ordnungsgeld fällig wird. Bislang akzeptiert X faktisch, dass deutsches Recht bei ihnen nicht gilt: Recht bekommt nur, wer dicke Brieftaschen und teure Anwälte hat. Das wollen wir ändern. Unser Ziel ist ein Präzedenzurteil, das Plattformen dazu zwingt, illegale Inhalte wie Hass, Fake-Accounts oder Verleumdungen nicht einfach gewähren zu lassen. Gerade große Plattformen haben mit ihrer Reichweite eine besondere Verantwortung. Gesetze wie das NetzDG und der EU-weite Digital Service Act verlangen aktives Handeln gegen Rechtsverletzungen; die Betreiber können sich nicht konstant hinter automatischen Filtern oder angeblicher Überforderung verstecken.

Gestern gab es endlich die Verhandlung!

Was passierte gestern vor Gericht? Musk beziehungsweise seine Anwälte von X argumentierten weiter, unsere ursprüngliche Meldung sei zu ungenau gewesen, und sie hätten ja reagiert, als wir Jun einschalteten. Sie sagen: Das, was wir über das Twitter-Meldeformular angegeben haben, sei nicht für derartige Meldungen ausreichend. Ja wirklich – sie behaupten, dass die Art, wie sie selbst anbieten, wie man sowas melden soll, gar nicht „zählt“ als Meldung und sie deswegen auch nicht danach handeln müssten. Selbst das, was in unserer anwaltlichen Abmahnung stand, soll nicht ausreichen. Dann gebt uns ein ordentliches Meldeformular! Das schlug sogar die Richterin selbst vor.

Grok selbst erkennt, was X behauptet, nicht sehen zu können

Die Argumentation ging noch weiter: Man hätte gar nicht einfach so erkennen können, dass die Fake-Accounts, die strafrechtlich relevante Sachen in meinem Namen gepostet hatten, mich hätten darstellen sollen. Unsere Anwälte Chan-jo Jun und Jessica Flint betonen: Eine Plattform kann sich nicht darauf berufen, sie könne das nicht gesehen haben, wenn sie selbst alle nötigen Daten besitzt. X hat beide Accounts vorliegen und kann sie vergleichen – es wäre technisch leicht prüfbar, ob jemand tatsächlich nachgeahmt wird. Auch darauf verwiesen wir: Wer konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat, kann nicht einfach den „Safe-Harbor“-Status beanspruchen und untätig bleiben.

Spaßeshalber hat Chan-jo Jun auf X die X-eigene KI, Grok, gefragt, ob sie den Zusammenhang erkennen könne. Und ja, konnte sie. Sprich: Dieser Prozess könnte sogar automatisiert passieren. X hat also keine Ausrede, so zu tun, als hätte sie das nicht wissen können.

Das Meldeformular auf X offiziell nutzlos?

„Die Gegenseite wiegte sich in ziemlicher Sicherheit, das Verfahren zu gewinnen”, sagte Jun. Denn unsere ganze Strategie könnte in sich zusammenbrechen, wenn das Gericht feststellt, dass die erste Meldung nicht ausreichend gewesen sei. Und X sozusagen legal behaupten kann, sie hätten offiziell nichts vom Fake gewusst, und dann war es okay, nicht zu handeln. Auch dieses Ergebnis wäre für uns hilfreich: Dann wissen wir, was verbessert werden muss, um in Zukunft solche Sachen leichter zu melden. Und es wird klar: Das Meldeformular auf X ist offiziell nutzlos.

Jun und Flint haben aber eine neue Argumentation vorgeschlagen, für die das Gericht ein offenes Ohr hatte: Die Meldung kann doch nicht unzureichend sein, wenn die Plattform selbst das unzureichende Formular anbietet. Sie verwiesen auf andere Gerichtsverfahren und ein laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, die das alles ändern könnten. Das schien teilweise neu für das Landgericht zu sein, das durchaus auf der Seite der Nutzer zu stehen scheint: Das Gericht sieht X in der Pflicht, auch seine gesetzlichen Pflichten umzusetzen, und will an seiner Rechtsprechungslinie festhalten.

Wie diese Strategie genauer aussieht, haben Jun und Flint in diesem Youtube-Video direkt nach der Verhandlung besprochen:


Gab es schon eine Entscheidung?

Das Gericht ließ sich auf diese Diskussion unserer Anwälte ein, entschied aber heute noch nichts. Formal hielt die Kammer zunächst an ihrer bisherigen Linie fest – sie bemängelte, unsere erste Beschwerde sei ungenügend gewesen (weil Twitters Meldeplattform ungenügend ist). Vielleicht bringen die neu eingebrachten Verfahren aber eine neue Perspektive ins Spiel.

Chan-jo Jun betont, dass für uns noch nichts entschieden ist: Es läge genügend Stoff auf dem Tisch, um im Sinne des Volksverpetzers zu entscheiden, falls das Gericht eine entsprechende Linie fahren will. Momentan gibt es in Deutschland zwar noch unterschiedliche Ansätze und erst der Bundesgerichtshof könnte das klären, aber wir sind dran, die Rechtslage endlich durchzusetzen. Darum geht es: Egal, wie es ausgeht, wir brauchen hier Klarheit. Denn der bisherige Zustand reicht ja nicht aus. Wie es weitergeht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen – Ende Oktober verkündet das Gericht seine Entscheidung. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden. Und wer uns dabei unterstützen möchte, hier für ein für alle sicheres Netz zu kämpfen, kann uns hier spenden – wir finanzieren uns zu 100 % durch Crowdfunding!

Artikelbild: canva.com, Volksverpetzer, Frederic Legrand – COMEO, shutterstock.com (Musk). Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe ausformuliert. Wie Volksverpetzer KI verwendet

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