Skandal! Insider enthüllt: AfD plante in Potsdam „ethnische Säuberungen“!

15. September 2025

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Skandal! Insider enthüllt: AfD plante in Potsdam „ethnische Säuberungen“!

von Thomas Laschyk | Sep. 15, 2025 | Aktuelles

Plante die AfD in Potsdam doch die Deportationen auch von deutschen Staatsbürgern? Einer der Geheimtreffen-Teilnehmer hat sich zerstritten und packt jetzt aus.

Neue Potsdam-Enthüllungen: Fliegen jetzt die Pläne der AfD auf?

Ende November 2023 fand in der Villa Adlon am Ufer des Lehnitzsees in Potsdam ein geheimes Treffen führender rechtsextremer Kreise statt. Neben Rechtsextremen wie dem Chef der rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, und Neonazis nahmen auch hochrangige AfD-Funktionäre und sogar einzelne Vertreter der Union an der Zusammenkunft teil. Zur Diskussion stand dabei auch ein sogenannter „Masterplan zur Remigration“, den Sellner dort präsentierte. Hinter dem beschönigenden Begriff Remigration verbirgt sich im Original ein verfassungsfeindliches Konzept, das die Vertreibung und Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vorsieht – selbst dann, wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt.

Der strittige Vorwurf: In Potsdam solle damals auch mit der AfD darüber beraten worden sein, auch deutsche Staatsbürger aus dem eigenen Land zu vertreiben. Schließlich gehört das dezidiert zum Konzept nach Sellner, wie er ja offen zugibt. Laut Recherche des Investigativportals Correctiv ging es sogar darum, wie man Millionen von Menschen vertreiben und offenbar in Lager in Afrika stecken könne – betroffen wären auch Deutsche mit vermeintlich „falscher“ Herkunft oder gar unerwünschter politischer Einstellung.

Die anwesenden AfD-Mitglieder hätten an diesen Plänen keinerlei Einwände; im Gegenteil, die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy betonte laut Correctiv, dass sie dieses Ziel schon länger verfolge. Die AfD gab damit intern zu erkennen, dass solche radikalen Vertreibungsfantasien Teil ihrer Agenda sind, laut Correctiv.

Die größten Proteste der BRD

Als Correctiv im Januar 2024 erstmals über das Geheimtreffen und den brisanten Remigrations-Plan berichtete, löste dies einen der größten gesellschaftlichen Aufschreie seit der Wiedervereinigung aus. Bundesweit gingen Menschen in nie dagewesener Zahl auf die Straße. In über 1200 Demonstrationen protestierten insgesamt mehr als vier Millionen Bürgerinnen und Bürger gegen die enthüllten Pläne der Rechtsextremen.

Über 4 Millionen auf den Straßen: Die große Demo-Übersicht!

Die Empörung reichte bis ins Ausland – selbst die französische, rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen distanzierte sich öffentlich von der AfD. Für die AfD geriet die Affäre zum Desaster: Ihre Umfragewerte stürzten 2024 drastisch ab. Die Enthüllungen machten deutlich, wie weit Teile der AfD bereit waren zu gehen, was die Vertreibung ungeliebter Bevölkerungsgruppen betrifft. Und wie sehr Deutschland diese rechtsextremen Ideen auch ablehnt. 

Der Absturz der AfD 2024, den niemand mitbekommen hat

AfD dementiert und zieht vor Gericht – Correctiv behält Recht

Die Reaktion der AfD und ihres Umfelds auf die Correctiv-Recherche folgte einem doppelten Kurs. Öffentlich wiegelte man ab und leugnete mal (teilweise, manche prahlten offen damit – AfD-Politiker René Springer sagte: „Das ist kein Geheimplan, das ist ein Versprechen!“), juristisch ging man zum Angriff über. Offiziell behaupteten AfD-Politiker, bei dem Konzept der Remigration handle es sich um eine harmlose Strategie. Es ginge lediglich um die konsequente Ausweisung krimineller Ausländer ohne deutschen Pass. Fraglich jedoch, warum es dazu einen neuen Begriff brauche. Noch dazu einen, der laut Sellner eigentlich weitaus mehr beinhaltet.

Diese Darstellung steht allerdings in klarem Widerspruch zu zahlreichen Äußerungen von AfD-Funktionären selbst. Und auch Sellners eigene Ausführungen zu seinem Plan klingen ganz anders. Intern und hinter verschlossenen Türen schien man also sehr wohl zu wissen, dass mit Remigration weit mehr gemeint war als nur die Abschiebung straffälliger Nichtstaatsbürger.

Gleichzeitig versuchte ein Kreis um den AfD-nahen Juristen Ulrich Vosgerau, die unbequemen Enthüllungen mit allen Mitteln juristisch zu bekämpfen. Vosgerau, der selbst an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hatte, überzog Correctiv und andere berichtende Medien (darunter auch Volksverpetzer – natürlich erfolglos) mit Klagen und versuchte, per einstweiliger Verfügung bestimmte Formulierungen verbieten zu lassen.

Geheimtreffen-Teilnehmer Vosgerau scheitert vor Gericht gegen Volksverpetzer

Diese Form der aggressiven Rechtsstrategie – Beobachter sprachen von „Litigation-PR“ – zielte offenbar darauf ab, durch juristische Manöver in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, der Correctiv-Bericht sei widerlegt. Oder zumindest in wesentlichen Punkten falsch. Tatsächlich jedoch betrafen Vosgeraus Beanstandungen vor Gericht lediglich Nebenaspekte und persönliche Befindlichkeiten – die Kernthese der Recherche griff er bemerkenswerterweise nicht direkt an.

Und jetzt kommen die eidesstattlichen Versicherungen ins Spiel

Trotz dieser deutlichen Klarstellung verbreiteten AfD-nahe Medien in der Folge weiter die Narrative, die Correctiv-Enthüllungen seien weitgehend widerlegt worden. Ein wesentliches Element dieser Gegenoffensive waren eidesstattliche Versicherungen, die Vosgerau und sechs weitere Teilnehmer des Treffens bei Gericht einreichten. Darin versicherten sie an Eides statt, dass in Potsdam niemals über eine Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen oder eine solche geplant worden sei.

So heißt es in den schriftlichen (und auffällig wortgleichen) Erklärungen unter anderem: Es sei „weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant“ worden, und die Anwesenden hätten „zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant“. Diese Beschwichtigungen sollten den Eindruck erwecken, Correctiv habe mit der Darstellung geirrt, in Potsdam seien lediglich Maßnahmen gegen Ausländer ohne deutschen Pass erörtert worden.

Juristisch gesehen sind solche eidesstattlichen Erklärungen keine bloße Formsache. Wer vor Gericht eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, macht sich strafbar und riskiert Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsentzug (§ 156 StGB). Umso brisanter sind nun die neuen Enthüllungen, die genau diese Versicherungen als möglicherweise falsche Aussagen unter Eid entlarven.

Geheimtreffen-Teilnehmer gesteht unter Eid: Es ging doch um Staatsbürger!

Jetzt, über ein Jahr später, kommt offenbar die Wahrheit mit voller Wucht ans Licht. Erik Ahrens, ein früherer AfD-Insider und selbst Teilnehmer des Potsdamer Treffens, hat mit der AfD und Sellner gebrochen. Im August 2025 unterzeichnete Ahrens vor einem Notar eine eidesstattliche Versicherung, die die Correctiv-Recherchen zum Geheimtreffen nicht nur voll bestätigt. Sondern in zentralen Punkten sogar ergänzt.

Ahrens gehörte zum inneren Zirkel der AfD-nahen Netzaktivisten. Und galt lange als wichtiger Social-Media-Stratege der Partei – unter anderem baute er für AfD-Politiker wie Maximilian Krah die Präsenz auf TikTok auf. Inzwischen hat er sich jedoch mit seinen ehemaligen Weggefährten zerstritten und behauptet, der rechten Szene den Rücken gekehrt zu haben.

In seiner schriftlichen Aussage – die notariell beglaubigt wurde – zeichnet Ahrens ein erschütterndes Bild dessen, was in Potsdam wirklich besprochen wurde. Das dort vorgestellte „Remigrations“-Konzept laufe auf nichts weniger als „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ hinaus, so Ahrens – und zwar auch von deutschen Staatsbürgern, „freiwillig oder unfreiwillig“

Damit bestätigt er unmissverständlich, dass es eben nicht nur um ausländische Straftäter gegangen sein soll. Sondern um alle Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht ins völkische Weltbild passen. Martin Sellner habe auf dem Treffen explizit vorgeschlagen, die Remigration auf „nicht-assimilierte Staatsbürger“ auszuweiten. Konkret bedeutete dies: Selbst Deutsche, die aus Sicht der Rechtsextremen nicht deutsch genug sind, sollten zur „Rückkehr“ in fremde Länder gedrängt oder gezwungen werden.

Auch deutsche Staatsbürger?

Um dieses Ziel systematisch umzusetzen, habe der Organisator des Treffens (ein AfD-nahes Finanzunternehmer-Netzwerk soll involviert gewesen sein) laut Ahrens die Einrichtung einer Expertenkommission vorgeschlagen.

Diese Kommission sollte sämtliche juristischen, logistischen und ethischen Aspekte der Massenausweisung im Voraus durchplanen – damit man gewappnet sei, sobald eine „patriotische Kraft“ in Deutschland an die Macht komme. Mit der „patriotischen Kraft“ war nach Ahrens’ Aussage eindeutig die AfD gemeint. Die rechtsextreme Szene arbeitete demnach bereits an einem konkreten Fahrplan, um im Fall einer AfD-Regierungsübernahme einen ausgereiften Plan zur Vertreibung hunderttausender bis Millionen Menschen aus Deutschland in der Schublade zu haben.

Ahrens gibt an, selbst an der Ausarbeitung dieses Remigrationskonzepts mitgewirkt zu haben. Er kannte Martin Sellner und dessen völkisch-rassistisches Gedankengut aus nächster Nähe und war tief in die Ideologie eingebunden. Nun enthüllt er Details, die die Darstellung der AfD in den vergangenen Monaten vollkommen zunichtemachen. Besonders brisant ist ein Aspekt, über den Correctiv schon im Januar berichtete und den Ahrens nun ausdrücklich bestätigt: 

Ulrich Siegmund, der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt, soll bei dem Geheimtreffen in Potsdam angekündigt haben, das Remigrations-Konzept in seinem Bundesland umzusetzen, falls die AfD dort jemals an die Regierung käme. 

Drohen Konsequenzen? – Falschaussagen, Strafverfahren und Verbots-Forderungen

Angesichts der eidesstattlichen Aussage von Erik Ahrens drängt sich nun eine Frage auf: Haben einige AfD-Vertreter und ihre Verbündeten in ihren früheren Versicherungen an Eides statt vor Gericht gelogen? Wenn Ahrens’ Schilderungen stimmen – und vieles spricht dafür, da sie von weiteren Indizien und Recherchen gestützt werden –, dann wären die Beteuerungen der sieben Potsdamer Teilnehmer, man habe nichts von Vertreibungsplänen für deutsche Staatsbürger gewusst, objektiv falsch. 

In diesem Fall stünde der Vorwurf des Meineids beziehungsweise der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Raum. Correctiv hat nach eigenen Angaben bereits alle sieben Personen, die solche Versicherungen abgegeben hatten, erneut kontaktiert, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bislang ist nicht bekannt, dass einer der Betroffenen seine Aussage revidiert hätte.

Sollte sich herausstellen, dass Ahrens’ Aussage zutrifft, könnten auch die zuvor gegen Medien ergangenen Gerichtsentscheidungen falsch gewesen sein, wie Anwalt Chan-jo Jun anmerkt. In diesen Verfahren wurde stets der Begriff „Deportation von Staatsbürgern“ als unwahre Tatsachenbehauptung beanstandet. Legt man jedoch zugrunde, dass Remigration letztlich eine Form von Deportation ist – und dass auch Staatsbürger betroffen sind –, wäre das der entscheidende Punkt. Bisher hieß es: Remigration sei nur die Vertreibung von Millionen, indem man ihnen das Leben von Nicht-Deutschen in Deutschland unerträglicher macht. Ahrens widerspricht jetzt: Es geht auch um unfreiwillige Ausreisen.

Die heftige Reaktion der Gegenseite zeigt zudem, welch großen Widerspruch sie hier offenbar selbst sieht, erklärt Anwalt Chan-jo Jun. Man hätte nämlich auch gelassener reagieren und argumentieren können, Ahrens habe keine „Deportationen“ bestätigt, sondern lediglich die harmlosere Variante von „Remigration“. Aber diese Strategie verfolgt man nicht.

Werden die eidesstattlichen Erklärungen zum Problem?

Richtig spannend wird nun die rechtliche Bewertung der verschiedenen eidesstattlichen Erklärungen. Die sieben Versicherungen, die Vosgerau und seine Anwälte im Verfahren gegen Correctiv vorgelegt haben, waren nahezu wortgleich formuliert. Das schränkt eigentlich die Glaubwürdigkeit der angeblich unabhängigen Aussagen dieser sieben Personen ein. Zwar sind die Erklärungen so abgefasst, als entstammten sie jeweils einem eigenen Erinnerungsprozess – etwa mit dem Hinweis, der Begriff „Remigration“ gehöre nicht zum eigenen Wortschatz –, doch offenkundig wurde ein zentraler Text vorformuliert, den die anderen Beteiligten dann nur noch unterzeichnet haben.

Die AfD insgesamt steht damit vor einem Scherbenhaufen ihrer eigenen Narrative. Was ihre Vertreter monatelang als quasi „widerlegte Lügenpresse“ abzutun versuchten, hat sich jetzt laut Ahrens als wahr herausgestellt. Correctiv hatte offenbar nicht nur mit allem recht. Es sei sogar noch schlimmer gewesen.

Ferner könnten die Enthüllungen um das Potsdamer Treffen auch politisch-juristische Folgen von weit größerer Tragweite haben. Die Pläne, die in Potsdam geschmiedet wurden, offenbaren in aller Deutlichkeit eine verfassungsfeindliche Gesinnung:

Hier wird offenbar deutlich geplant, Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder vermeintlicher „Nicht-Assimilation“ systematisch zu diskriminieren und außer Landes zu drängen. Das widerspricht fundamental der Menschenwürdegarantie und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Das AfD-Verbotsverfahren wird immer drängender

Die Gerichtsurteile der letzten Zeit bestätigen diese Einschätzung. So stellte etwa das Bayerische Verwaltungsgericht München in einem Urteil gegen die AfD Bayern unmissverständlich fest, dass einige AfD-Politiker sich das Remigrations-Konzept von Sellner in vollem Umfang zu eigen gemacht haben. Das Remigrations-Konzept nach Sellner schließt explizit auch die Abschiebung deutscher Staatsbürger ein. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfassungsfeindlichkeit des Konzepts. Umso unwahrscheinlicher, dass es in Potsdam anders gewesen sein solle – Sellner hat schließlich dort sein Konzept vorgestellt.

Tatsächlich hat die AfD bereits formell Remigration-Forderungen in ihr Programm oder in Resolutionen aufgenommen. Auch wenn sie behaupten, damit sei etwas anderes gemeint. All das dürfte den Druck auf die Sicherheitsbehörden und die Politik erhöhen, Konsequenzen zu ziehen. Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht muss hohe Hürden erfüllen, vor allem den Nachweis, dass die Partei „darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. 

Wenn in Potsdam jetzt auch nachweislich Deportationen selbst von Staatsbürgern aufgrund ihrer Abstammung, besprochen wurden, könnte genau ein weiterer solcher Nachweis sein: Es zeigt, dass einflussreiche Kräfte in und um die AfD bereit sind, die grundgesetzliche Ordnung in einem Kernpunkt – der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Diskriminierungsverbot – zu verletzen, um ihre völkischen Ziele zu erreichen. Dass alle Voraussetzungen erfüllt sein könnten, dafür spricht einiges.

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

Ob es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommen wird, liegt letztlich in der Hand der Politik

Bereits jetzt aber fordern immer mehr Stimmen, man müsse der rechtsextremen Radikalisierung der AfD endlich auch mit den Mitteln des Rechtsstaats entgegentreten. Der renommierte Jurist und früheres Mitglied der Chefredaktion der SZ Heribert Prantl etwa sprach sich jüngst in einer Laudatio für Correctiv deutlich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Und sollte die AfD weiter in Richtung verfassungsfeindlicher Positionen marschieren – wofür das Potsdamer Treffen ein beispielloser Beleg ist –, könnte dieser Ruf nach einem Verbot noch lauter werden.

Die neuen Enthüllungen um Erik Ahrens’ Aussage schlagen hohe Wellen. Correctiv sieht sich in allen Punkten bestätigt, während die AfD vor den Trümmern ihrer Abstreit-Strategie steht. Sollte sich bewahrheiten, dass AfD-Vertreter vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben, wäre das ein ungeheuerlicher Vorgang, den man strafrechtlich ahnden muss.

Für die betroffenen Treffensteilnehmer könnte dies ein juristisches Nachspiel haben. Für die AfD insgesamt aber dürfte es vor allem eines bedeuten: eine weitere dramatische Steigerung des Rechtfertigungsdrucks. Und ein weiteres Argument dafür, über ein Verbotsverfahren zu sprechen. Ein erst kürzlicher Versuch der Mäßigung ist prompt gescheitert und die AfD hat sich auch 2025 weiter radikalisiert – damit zusammenhängend rührt der Zwist von Ahrens her.

Die Frage ist nicht mehr, ob die AfD verfassungsfeindliche Pläne hat – gar „ethnische Säuberungen“ –, die Frage ist, ob die demokratischen Parteien und Rechtsstaat sich gegen sie wehren werden.

Artikelbild: Jens Kalaene/dpa. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe ausformuliert. Wie Volksverpetzer KI verwendet.

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