23. September 2025
Gericht: Flügelauto darf runter vom Zeughaus
Veröffentlicht: Dienstag, 23.09.2025 06:11
Die Stadt darf das Kunstwerk “Der Goldene Vogel”, besser bekannt als das “Flügelauto”, an seinem jetzigen Standort abbauen. Das hat das Kölner Landgericht entschieden.
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Der Künstler und Urheber des Werks, HA Schult, hatte eine einstweilige Untersagung beantragt, die es der Stadt Köln verbieten sollte, das Kunstwerk vom Treppenturm des Kölnisches Stadtmuseums am Zeughaus abzunehmen.
HA Schult sei der Meinung, seine künstlerische Schöpfung bestehe maßgeblich darin, dass das Flügelauto genau dort am Zeughaus positioniert sein müsse und habe sein Urheberrecht durch einen Abbau verletzt gesehen, heißt es vom Gericht. Aber das sei so nicht richtig: Zwar sei Schult unstreitig der Urheber, doch das Flügelauto sei vor seinem jetzigen Standort auch schon anderweitig angebracht gewesen – nämlich auf dem Turm des Stapelhauses. Und deswegen dürfe es auch abgebaut werden.
Die Stadt will das Auto aus Sicherheitsgründen vom Dach des Zeughauses abbauen. Der Turm sei nicht mehr standsicher, sagt die Stadt. (DD|Archivbild)
Quelle: Radio Köln
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