8. October 2025
Björn Höcke, AfD-Rechtsextremist aus Thüringen
(Quelle: picture alliance/dpa | Martin Schutt)
Dieser Artikel ist zuerst bei Volksverpetzer erschienen und dort vollständig zu lesen.
Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuen Rechtsprechungen, die das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu, den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betreffen. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem eins: Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt.
Im August ging es unter anderem darum, dass zwei AfD-Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen wurden. Im September schauen wir unter anderem auf die Verurteilung von Maximilian Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage für China. Dazu gleich mehr!
Mehr von Volksverpetzer: „Urteile September: Haft für Ex-Mitarbeiter von Krah (AfD) wegen Spionage“
Die AfD sorgt weiterhin für eine ungemeine Belastung deutscher Gerichte. Auch nach der Sommerpause geht es heiß her. Im September sammelten wir gleich neun Fälle, in denen die AfD verwickelt ist. Höchst brisant ist natürlich die ganz frische Verurteilung von Maximilian Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage am 30. September.
1. Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage für China zu Haftstrafe verurteilt
Der prominente AfD-Politiker Maximilian Krah, der seit diesem Jahr für die Rechtsextremen im Bundestag sitzt, gerät erneut in die Schlagzeilen. Wir erinnern uns: Mitten im Europawahlkampf 2024 taucht rund um die AfD ein Skandal nach dem anderen auf. Darunter: Krahs damaligem Mitarbeiter, Jian G., wurde Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vorgeworfen und er wurde festgenommen. Von 2019 bis 2025 war Krah Abgeordneter des Europaparlaments.
Nun verurteilte das Oberlandesgericht Dresden Jian G. wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Er soll als Krah-Mitarbeiter damals im Europaparlament vertrauliche Dokumente an China weitergegeben haben. Auch soll er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen und chinesische Dissidenten ausgespäht haben. Krah selbst sagte im Prozess aus, nichts von der Agententätigkeit seines Ex-Mitarbeiters gewusst zu haben. Nach Urteilsverkündung sagte er, vom Urteil gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter nicht überrascht zu sein. Gegen Krah selbst läuft ein separates Verfahren, und zwar wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Dafür wurde Anfang September seine Immunität aufgehoben.
Der Rechtsextremist reiste mehrfach nach China. Doch nicht nur das, wie die taz schreibt:
Kritik an China wies er [Maximilian Krah] zurück, stellte Internierungslager für Uiguren und andere Minderheiten als „Gruselgeschichten“ infrage. Chinesischen Staatsmedien gab er Interviews, Taiwan hält er für einen Teil Chinas und betonte, auch Tibet sei rechtmäßiges chinesisches Territorium. Während im Europaparlament seine Fraktionskollegen China-Resolutionen mittrugen, stimmte Krah dagegen. In der AfD-Bundestagsfraktion setzte er sich für den 5G-Ausbau von Huawei ein.
2. Vermieter klagte: AfD wird aus ihrer Bundesgeschäftsstelle geschmissen
In Berlin-Reinickendorf hat die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle – noch. Denn der Vermieter der Immobilie hat nach der Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Reißleine gezogen, nachdem die Rechtsextremen dort im Innenhof ihre Wahlparty feierten, die vom Vermieter nicht genehmigt worden sein soll. Es handelte sich nicht nur um eine kleine Versammlung – die AfD baute im Innenhof Zelte auf und an der Außenwand leuchtete das AfD-Parteilogo. Der Vermieter kündigte der AfD danach fristlos, mahnte sie aber vorher nicht ab.
Das Landgericht Berlin entschied nun, dass die AfD mit der Wahlparty im Innenhof des Bürogebäudes gegen Vorgaben verstoßen habe – der Vermieter hätte ihr aber nicht fristlos kündigen dürfen.
Die Mietverträge für das Gebäude wären eigentlich bis Ende 2027 gelaufen. Nun muss die AfD die Geschäftsstelle bereits bis September 2026 räumen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen.
Die AfD selbst gibt an, bereits auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu sein, die näher am Bundestag liegen und schon vor September 2026 ausziehen zu wollen. Doch die AfD hat immer wieder Schwierigkeiten, passende Räumlichkeiten zu finden. Besagte Wahlparty fand nur deshalb in der Bundesgeschäftsstelle statt, weil die Rechtsextremen keine andere Location fanden.
3. Höcke wegen SA-Parole rechtskräftig verurteilt
Björn Höcke, AfD-Rechtsextremist aus Thüringen und Vorzeige-Faschist, ist nun endlich rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Höcke wusste, dass es sich bei der Parole “Alles für Deutschland” um eine SA-Parole handelte, die in Deutschland verboten ist.
In zwei Fällen hatte Höcke die SA-Parole ausgesprochen bzw. seine Zuschauer:innen dazu animiert, sie auszurufen. Das Landgericht Halle hatte ihn deswegen zu Geldstrafen von 13.000 Euro und 16.900 Euro verurteilt.
Höcke versuchte sich an zahlreichen Tricks vor Gericht. So versuchte er zu argumentieren, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Doch dies wies der Bundesgerichtshof zurück und urteilte, dass das Verbot des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit ist. Das öffentliche Interesse an der Abwehr von NS-Propaganda habe in dem Fall mehr Gewicht als Höckes Meinungsfreiheit.
Auch seinem Versuch, seine Immunität als Abgeordneter geltend zu machen, erteilte das Gericht eine Abfuhr. “Höcke habe die bestraften Äußerungen nämlich nicht in Ausübung seines Mandats, sondern im Rahmen von Wahlkampf- bzw. Parteiveranstaltungen getätigt”, wie LTO schreibt.
Höcke erwartet eine weitere Verhandlung vor Gericht. Das Landgericht Mühlhausen ließ im Februar 2024 eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Höcke zu.
4. Hessen-AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
Auch diese Entscheidung hat lange auf sich warten lassen: Die AfD Hessen darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Bereits vor etwa drei Jahren hat der hessische Verfassungsschutz die AfD Hessen als Verdachtsfall eingestuft. Im Eilverfahren entschied dann das Verwaltungsgericht Wiesbaden 2023, dass der Verfassungsschutz die hessische AfD beobachten darf.
Allerdings hätte der Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall nicht öffentlich machen dürfen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Eine Verfassungsbeschwerde ist dagegen möglich.
Wann im Eilverfahren über die Entscheidung der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch entschieden wird, ist immer noch unklar.
Weiter geht es beim Volksverpetzer.