Urteile September: Haft für Ex-Mitarbeiter von Krah (AfD) wegen Spionage
von Sophie Scheingraber | Okt. 1, 2025 | Serie
Content Note: Dieser Artikel behandelt zwei Urteile zu Morden. Es handelt sich um Urteil Nummer 11.
Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuen Rechtsprechungen, die das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu, den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betreffen. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem eins: Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt.
Im August ging es unter anderem darum, dass zwei AfD-Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen wurden. Im September schauen wir unter anderem auf die Verurteilung von Maximilian Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage für China. Dazu gleich mehr!
Urteile August: Zwei AfD-Politiker von Bürgermeisterwahl ausgeschlossen
Die AfD sorgt weiterhin für eine ungemeine Belastung deutscher Gerichte. Auch nach der Sommerpause geht es heiß her. Im September sammelten wir gleich neun Fälle, in denen die AfD verwickelt ist. Höchst brisant ist natürlich die ganz frische Verurteilung von Maximilian Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage am 30. September.
1. Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage für China zu Haftstrafe verurteilt
Der prominente AfD-Politiker Maximilian Krah, der seit diesem Jahr für die Rechtsextremen im Bundestag sitzt, gerät erneut in die Schlagzeilen. Wir erinnern uns: Mitten im Europawahlkampf 2024 taucht rund um die AfD ein Skandal nach dem anderen auf. Darunter: Krahs damaligem Mitarbeiter, Jian G., wurde Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vorgeworfen und er wurde festgenommen. Von 2019 bis 2025 war Krah Abgeordneter des Europaparlaments.
Nun verurteilte das Oberlandesgericht Dresden Jian G. wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Er soll als Krah-Mitarbeiter damals im Europaparlament vertrauliche Dokumente an China weitergegeben haben. Auch soll er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen und chinesische Dissidenten ausgespäht haben. Krah selbst sagte im Prozess aus, nichts von der Agententätigkeit seines Ex-Mitarbeiters gewusst zu haben. Nach Urteilsverkündung sagte er, vom Urteil gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter nicht überrascht zu sein. Gegen Krah selbst läuft ein separates Verfahren, und zwar wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Dafür wurde Anfang September seine Immunität aufgehoben.
Der Rechtsextremist reiste mehrfach nach China. Doch nicht nur das, wie die taz schreibt:
Kritik an China wies er [Maximilian Krah] zurück, stellte Internierungslager für Uiguren und andere Minderheiten als „Gruselgeschichten“ infrage. Chinesischen Staatsmedien gab er Interviews, Taiwan hält er für einen Teil Chinas und betonte, auch Tibet sei rechtmäßiges chinesisches Territorium. Während im Europaparlament seine Fraktionskollegen China-Resolutionen mittrugen, stimmte Krah dagegen. In der AfD-Bundestagsfraktion setzte er sich für den 5G-Ausbau von Huawei ein.
2. Vermieter klagte: AfD wird aus ihrer Bundesgeschäftsstelle geschmissen
In Berlin-Reinickendorf hat die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle – noch. Denn der Vermieter der Immobilie hat nach der Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Reißleine gezogen, nachdem die Rechtsextremen dort im Innenhof ihre Wahlparty feierten, die vom Vermieter nicht genehmigt worden sein soll. Es handelte sich nicht nur um eine kleine Versammlung – die AfD baute im Innenhof Zelte auf und an der Außenwand leuchtete das AfD-Parteilogo. Der Vermieter kündigte der AfD danach fristlos, mahnte sie aber vorher nicht ab.
Das Landgericht Berlin entschied nun, dass die AfD mit der Wahlparty im Innenhof des Bürogebäudes gegen Vorgaben verstoßen habe – der Vermieter hätte ihr aber nicht fristlos kündigen dürfen.
Die Mietverträge für das Gebäude wären eigentlich bis Ende 2027 gelaufen. Nun muss die AfD die Geschäftsstelle bereits bis September 2026 räumen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen.
Die AfD selbst gibt an, bereits auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu sein, die näher am Bundestag liegen und schon vor September 2026 ausziehen zu wollen. Doch die AfD hat immer wieder Schwierigkeiten, passende Räumlichkeiten zu finden. Besagte Wahlparty fand nur deshalb in der Bundesgeschäftsstelle statt, weil die Rechtsextremen keine andere Location fanden.
3. Höcke wegen SA-Parole rechtskräftig verurteilt
Björn Höcke, AfD-Rechtsextremist aus Thüringen und Vorzeige-Faschist, ist nun endlich rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Höcke wusste, dass es sich bei der Parole “Alles für Deutschland” um eine SA-Parole handelte, die in Deutschland verboten ist.
In zwei Fällen hatte Höcke die SA-Parole ausgesprochen bzw. seine Zuschauer:innen dazu animiert, sie auszurufen. Das Landgericht Halle hatte ihn deswegen zu Geldstrafen von 13.000 Euro und 16.900 Euro verurteilt.
Höcke versuchte sich an zahlreichen Tricks vor Gericht. So versuchte er zu argumentieren, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Doch dies wies der Bundesgerichtshof zurück und urteilte, dass das Verbot des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit ist. Das öffentliche Interesse an der Abwehr von NS-Propaganda habe in dem Fall mehr Gewicht als Höckes Meinungsfreiheit.
Auch seinem Versuch, seine Immunität als Abgeordneter geltend zu machen, erteilte das Gericht eine Abfuhr. “Höcke habe die bestraften Äußerungen nämlich nicht in Ausübung seines Mandats, sondern im Rahmen von Wahlkampf- bzw. Parteiveranstaltungen getätigt”, wie LTO schreibt.
Höcke erwartet eine weitere Verhandlung vor Gericht. Das Landgericht Mühlhausen ließ im Februar 2024 eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Höcke zu.
4. Hessen-AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
Auch diese Entscheidung hat lange auf sich warten lassen: Die AfD Hessen darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichshof. Bereits vor etwa drei Jahren hat der hessische Verfassungsschutz die AfD Hessen als Verdachtsfall eingestuft. Im Eilverfahren entschied dann das Verwaltungsgericht Wiesbaden 2023, dass der Verfassungsschutz die hessische AfD beobachten darf.
Allerdings hätte der Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall nicht öffentlich machen dürfen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Eine Verfassungsbeschwerde ist dagegen möglich.
Wann im Eilverfahren über die Entscheidung der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch entschieden wird, ist immer noch unklar.
5. Skurril: AfD verhängt eigenem Politiker Ordnungsgeld
In ihrem Versuch, die Russlandnähe einiger AfD-Politiker:innen zu kaschieren oder zumindest so zu tun, dies intern nicht zu tolerieren, kam es im September zu einem skurrilen Detail. Die AfD selbst verhängte gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf ein fraktionsinternes Ordnungsgeld von 2.000 Euro. Außerdem soll er sechs Sitzungswochen lang keine Redezeit bekommen. Der Grund: eine nicht genehmigte Russlandreise.
Moosdorf selbst sagt, auf einem Geburtstag und als Musiker in Russland unterwegs gewesen zu sein. Er habe die Reise angemeldet. Die AfD-Fraktion sagt dagegen, sie hätte genehmigt werden müssen, was nicht geschehen sei. Moosdorf hat eine Honorarprofessur an der Moskauer Gnessin-Musikhochschule, die vom russischen Kulturministerium finanziert wird. Im März traf er in Moskau Anton Kobjakov, einen hochrangigen Berater von Präsident Wladimir Putin, wie die Zeit schreibt.
6. Erneut AfD-Politiker aus Polizeidienst entfernt
Bereits im August wurde ein AfD-Politiker aus dem Polizeidienst entfernt. Es handelte sich um Steffen Janich, AfD-Bundestagsabgeordneter. Er initiierte 2020 als Polizist mindestens eine unangemeldete Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Pirna (Sachsen).
Und nun der Nächste: Im September entschied das Verwaltungsgericht Greifswald, dass Haik Jaeger, AfD-Kommunalpolitiker, aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Bereits im Juni 2024 hatte das Polizeipräsidium Rostock eine Disziplinarklage eingereicht. Jaeger war nicht irgendein Polizist, er war Polizeioberkommissar und damit im gehobenen Dienst. Er war Mitglied des rechten Prepper-Netzwerks Nordkreuz, das 2017 aufflog.
Ihm waren drei Sachverhalte vorgeworfen worden: “Unberechtigte Datenabfragen im Einwohnermelderegister und Weitergabe an unbefugte Dritte, waffenrechtliche Verstöße sowie ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht – also jederzeit für die verfassungsmäßige Ordnung einzutreten und sich zu ihr zu bekennen”, wie Endstation-Rechts berichtet.
Laut Verfassungsschutz gewaltbereiter Rechtsextremist
Zum ersten Punkt, der unberechtigten Datenabfrage, wurden 28 Abfragen vor dem Verwaltungsgericht thematisiert, die Jaeger unerlaubt über das Einwohnermelderegister einholte. Zum zweiten Punkt gibt es bereits eine rechtskräftige Verurteilung. Jaeger war im Januar 2023 wegen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes sowie unsachgemäßer Lagerung von Munition zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Bei ihm wurden rund 3000 Schuss Munition gefunden, die er ungesichert in seinem Wagen und auf seinem Dachboden gelagert hatte.
Zum dritten Punkt kommt erneut Jaegers Vergangenheit ins Spiel, nämlich die Nordkreuz-Chatverläufe. Jaeger hätte sich in diesen laut Gericht von verfassungsfeindlichen Inhalten distanzieren müssen, was er nicht tat. Wie auch: Jaeger wird vom Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern als gewaltbereiter Rechtsextremist eingestuft.
“Die genauen Entscheidungsgründe für die Entfernung des Rechtsextremisten aus dem Polizeidienst wurden nicht genannt, da die Beteiligten nicht anwesend waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Jaeger kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen”, wie Endstation-Rechts berichtet.
Im Mai war Jaeger wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zugelassen worden.
7. AfD-Politiker Hrdy wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt
Vielleicht erinnerst du dich noch an den skurrilen Vorfall beim AfD-Bundesparteitag 2024, als es zu einer Beißattacke eines AfD-Politikers kam. Nun entschied das Amtsgericht Essen, dass Stefan Hrdy wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 50 Euro. Hrdy legte bereits Einspruch ein – nun liegt der Fall vor dem Landgericht Essen.
Hrdy biss damals am Rande des AfD-Bundesparteitags einem Aktivisten in die Wade. Der Geschädigte selbst stellte keine Anzeige – die Staatsanwaltschaft erkannte dennoch ein besonderes öffentliches Interesse. Hrdy argumentierte, er habe aus Notwehr gehandelt. Dieser Argumentation folgte die Richterin nicht.
Hrdys waffenrechtliche Erlaubnis könnte bei einer rechtskräftigen Verurteilung ein Problem werden. Denn: “Wer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, verliert in der Regel seine waffenrechtliche Erlaubnis”, wie nd-aktuell schreibt.
8. Geldstrafe für AfD-Stadtratsmitglied
Wegen Billigung von Straftaten wurde der AfD-Kommunalpolitiker Frank Marx bereits im Dezember 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt (70 Tagessätze zu 60 Euro). Diese Strafe bestätigte nun das Landgericht Frankenthal (Schöffengericht).
Marx ist in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) AfD-Kommunalpolitiker. Im Juni 2023 soll er unter einen Facebook-Beitrag des rechtspopulistischen Privatsenders Servus TV aus Österreich über die mögliche Verbindung in die Ukraine im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 kommentiert haben:
„Scholz wusste das wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch… werden.“
Der Kommentar ist unter dem Facebook-Beitrag nicht mehr zu finden. Marx bestreitet weiterhin, Urheber des Kommentars zu sein. Das Bundeskriminalamt wurde auf den Kommentar aufmerksam, da die Meldestelle Respect – Gegen Hetze im Netz, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg, diesen gemeldet hatte. Dies beweist, dass zivilgesellschaftliches Engagement wirkt!
9. Hamburger Innensenator darf sagen, dass Holocaust-Relativierung zur Grunderzählung der AfD gehört
In einer Bürgerschaftssitzung sagte Hamburgs Innensenator Grote (SPD), dass „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung“ der Partei gehöre. Daran störte sich die Hamburger AfD und zog mit einer Organklage vor das Hamburger Verfassungsgericht. Sie argumentierte, Grote habe mit seiner Aussage gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
Das sah das Gericht anders und urteilte, dass Grotes Aussage verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Grote habe nicht über einzelne Abgeordnete, sondern über die Partei als Ganzes gesprochen. Auch gelte das Neutralitätsgebot nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte.
Nachdem uns nun die AfD im September einige Gerichtsurteile bescherte, sollen an dieser Stelle auch andere Urteile nicht zu kurz kommen. Zu aller erst ein wichtiges Signal aus Göttingen:
10. Göttingen: Übermalen von Hakenkreuzen unter Umständen keine Sachbeschädigung
Nachdem das Göttinger “Bündnis gegen Rechts” Hakenkreuze in einem Göttinger Hochhaus übermalten, wurde dieses von der zuständigen Hausverwaltung angezeigt. Sich gegen Rechts engagieren und dann dafür bestraft werden? Das ging dem Göttinger Amtsgericht ebenfalls zu weit – es wies einen Strafbefehl über 500 Euro ab.
Das Gericht urteilte, dass es sich nicht um Sachbeschädigung handelte, da lediglich bestehende Schmierereien (aka Hakenkreuze, sprich verfassungsfeindliche Symbole) übermalt worden seien. Um den Straftatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen, müsste sich das Erscheinungsbild des Hauses „im rechtsgutsspezifischen Sinne“ verändert haben.
Es gelte umso mehr, dass es sich NICHT um Sachbeschädigung handelt, “wenn „offensichtlich verfassungswidrige Inhalte, die vom Eigentümer zu entfernen waren, Gegenstand der (ersten) Beschmierung sind“”, wie der NDR schreibt.
Wenn ihr euch auch an Hakenkreuzen stört, die eigentlich der Eigentümer entfernen müsste, aber ein Zeichen setzen wollt, haben wir da eine Idee:
11. Islamismus: Höchststrafen für Solingen- und Mannheim-Täter
Der islamistische Attentäter von Mannheim, Sulaiman A., wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde des Mordes an einem Polizisten am 31. Mai 2024 schuldig gesprochen, sowie des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen. Eine besondere Schwere der Schuld wurde ebenfalls festgestellt, weshalb eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht infrage kommen wird. Auf Telegram radikalisierte sich Sulaiman A. und eiferte dem IS hinterher. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Auch der Attentäter von Solingen, Issa al H., wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch in seinem Fall stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest und verordnete eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Issa al H. tötete beim Solinger Stadtfest im August 2024 drei Menschen. Die Bundesanwaltschaft geht von einem islamistischen Motiv aus.
12. Hildesheim: gleichgeschlechtliche Ampelpärchen sind gesellschaftliche Realität
Abschließend erreichte uns noch dieses Urteil aus Hildesheim. Dort klagte ein Mann gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen, die an 14 Ampeln in der Stadt bei Grün zu sehen sind. Der Kläger sah sowohl die Straßenverkehrsordnung als auch das Selbstbestimmungsgesetz verletzt. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage nun als unzulässig zurück.
“Es sei „überhaupt nicht erkennbar“, dass der Kläger durch die Ampelmännchen in seinen Rechten verletzt sei, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. Ähnlich sah es die Kammer bei der vom Kläger vorgebrachten Einschränkung seiner Kindererziehung. Die Kinder des Klägers seien täglich mit der gesellschaftlichen Realität gleichgeschlechtlicher Paare konfrontiert, daher könne auch davon keine Rede sein. „Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität, die kann der Kläger nicht ausblenden“, sagte der Richter”, wie n-tv schreibt.
Artikelbild: Bernd von Jutrczenka/dpa & Sebastian Kahnert/dpa