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Badeverbot im Rhein

Kölner Newsjournal

Rat soll am 4. September 2025 über Änderung der Kölner Stadtordnung entscheiden

Das Baden im Rhein soll künftig auf Kölner Stadtgebiet verboten sein. Die Verwaltung hat daher am heutigen Dienstag, 26. August 2025, eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln veröffentlicht, die eine Änderungsverordnung für die Kölner Stadtordnung enthält.

Stadtdirektorin Andrea Blome: „Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen. Auch Kontrollen und Verbote können weitere Unfälle im Rhein nicht ganz ausschließen. Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.“

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen der Kölner Stadtordnung vor: Der Geltungsbereich würde um „Boden und Gewässer einschließlich des Rheins“ erweitert werden. Der Paragraf 17 „Gewässer – Baden und Nutzung“ würde um das Badeverbot im Rhein im gesamten Stadtgebiet ergänzt werden. Als Baden im Rhein gilt jedes Betreten: schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und ähnlichen Objekten. Unvorhersehbare Gefahren bestehen bereits im unmittelbaren Uferbereich. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen vom Badeverbot im Rhein sind behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr, das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Köln.

Diese Änderungen der Kölner Stadtordnung bieten eine klare Rechtsgrundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 4. September 2025 kann eine Neufassung der KSO einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten. Die formale öffentliche Bekanntmachung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Hintergrund
Der Rhein ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße mit tückischen Strömungsverhältnissen und stark wechselnden Wasserständen. Das Baden im Rhein ist daher lebensgefährlich – selbst für geübte Schwimmer*innen. Bereits in Uferbereichen besteht durch Sog und Wellenschlag große Gefahr. Selbst Personen, die sich noch nicht im Wasser befinden, können von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden.

Eine besondere Gefahr geht von großen Schiffen aus: Zunächst zieht sich das Wasser zurück, um dann zeitverzögert mit unerwarteter Kraft wieder anzusteigen. Menschen, die dem zurückweichenden Wasser folgen und sich dabei vom Ufer entfernen, stehen plötzlich im tiefen Wasser, geraten in die Hauptströmung und werden in die Fahrrinne gesogen. Gefährdet sind dabei nicht nur die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Ersthelfer*innen, die ihnen zu Hilfe kommen.

Unter SessionNet | 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein kann die Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden.

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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