Allgemeinverfügung zum Brüsseler Platz verlängert und angepasst

Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt künftig täglich von 21 bis 6 Uhr

Die Stadt Köln hat die Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz verlängert, angepasst und öffentlich bekanntgegeben. Ziel dieser Maßnahme ist weiterhin die Reduzierung des nächtlichen Lärms und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen. Die angepasste Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 30. Oktober 2025, in Kraft und gilt bis 31. März 2026. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt damit täglich von 21 bis 6 Uhr.

Diese Anpassung dient dem Zweck, den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen zu erfüllen und die Nachtruhe unmittelbar ab 22 Uhr zu gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, um den Schutz der Anwohner*innen zu gewährleisten, da sich die Zahl der Platzbesucher*innen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert.

Der öffentliche Konsum von Alkohol ist während der Geltungszeiten verboten, das Mitführverbot bezieht sich auf offene alkoholische Getränke beziehungsweise auch alle nicht original verschlossenen alkoholischen Getränke. Von dem Verbot ausgenommen sind die konzessionierten Außengastronomieflächen der angrenzenden Gastronomiebetriebe für Gäste und Mitarbeitende während der genehmigten Öffnungszeiten. Der räumliche Geltungsbereich bleibt identisch. Die Karte kann der bereits veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 14. Mai 2025 entnommen werden. Die Rechtsgrundlage bildet weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW.

Die Allgemeinverfügung und die Mitteilung für die politischen Gremien des Rates der Stadt Köln können auf der Internetseite der Stadt Köln beziehungsweise im Ratsinformationssystem abgerufen werden. Weitere Informationen stehen unter 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann