4. Oktober 2025
Die ePA ermöglicht Zugriff auf alle gesammelten, persönlichen Gesundheitsdaten. Symbolbild: Julio César Velásquez Mejía / Pixabay
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden alle Daten und Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen, in Ihrer ePA gesammelt. Sie haben die Kontrolle über Speicherung und Zugriffsrechte − bis hin zum kompletten Widerspruch.
Alle Ärzten, Krankenhäuser und Apotheke sowie Psychotherapeuten sind seit dem 1. Oktober 2025 in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die seit Februar geltende Übergangszeit ist damit beendet. Sollte sich ein Leistungserbringer weigern, die ePA zu befüllen, können sich die Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkasse oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden. KölnerLeben gibt Ihnen eine grundlegende Orientierung zur elektronischen Patientenakte und Ihren Nutzungs- sowie Widerspruchsmöglichkeiten:
Was wird in Ihrer ePA gespeichert?
Sämtliche medizinischen Unterlagen und Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand können in dieser digitalen Gesundheitsakte zentral gespeichert werden. Dazu gehören Arzt- und Krankenhausberichte, Diagnosen, Laborbefunde, Röntgenbilder und aus Verschreibungen sich ergebende Medikationspläne. Auch der elektronische Impfpass und ein Datensatz mit wichtigen Informationen für den Notfall, zum Beispiel über Ihre Blutgruppe, Allergien oder chronische Krankheiten, sollen integriert werden.
Darüber hinaus sollen Dokumente wie das Zahnbonusheft in die ePA geladen werden können – auch von Ihnen selber. Durch die technische Verknüpfung mit dem E-Rezept wird außerdem automatisch eine Medikationsliste erstellt, die einen Überblick über die Ihnen verordneten Medikamente und ihre Dosierung gibt. Die Krankenkasse stellt in Ihre ePA abgerechnete Leistungen ein.
Vorteile der ePA
Angenommen, Sie ziehen um und suchen eine neue Hausärztin oder einen neuen Hausarzt, haben einen Termin bei einem Spezialisten oder wollen eine Zweitmeinung zu einer Behandlung einholen: dann kann „der oder die Neue“ alle bisherigen Unterlagen zu Ihren Erkrankungen sofort einsehen und bewerten. So lassen sich zum Beispiel Doppeluntersuchungen oder Fehlmedikationen vermeiden. Bei der Fachärztin oder dem Facharzt und auch im Krankenhaus stehen Ihre Gesundheitsdaten sofort zur Verfügung. Und im Notfall hat das ärztliche Behandlungsteam alle wichtigen Daten sofort parat
Wer kann Ihre ePA lesen?
Grundsätzlich können Sie selbst Ihre ePa einsehen. Und sobald in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, beim Psychotherapeuten oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Lesegerät gesteckt wird, öffnet sich dort für einen begrenzten Zeitraum Ihre ePa und verpflichtet den Arzt oder die Ärztin auch, damit zu arbeiten. Wenn Sie keine Regelung treffen, haben Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen für einen begrenzten Zeitraum Zugang. Das gilt nicht für Apotheken, in denen Sie ein E-Rezept einlösen; diese benötigen für den Zugriff auf die ePa Ihre Zustimmung. Auch Krankenkassen dürfen keine Daten aus elektronischen Patientenakten auslesen.
Einwilligung und Zugriffsrechte
Ob und welche Daten und Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden, entscheiden Sie! In bestimmten Fällen wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie auch dazu befragen. Damit Sie Zugriffs-, Lese- und Speicherrechte einstellen und verwalten können, brauchen Sie ein geeignetes Endgerät wie Smartphone, Tablet oder PC mit Internetzugang, auf dem die ePA-App oder ein Internetbrowser installiert sind.
Versicherte, die nicht auf ein digitales Endgerät zugreifen können oder wollen, können sich stattdessen an ihre Krankenkasse wenden, um von dort den Zugriff von Ärztinnen und Ärzten zu regeln oder zum Beispiel die Einrichtung einer Medikationsliste oder einer Leistungsübersicht zu sperren. Darüber hinaus können Sie grundsätzlich die Erstellung und Pflege Ihrer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte bei Ihrer Krankenkasse ablehnen. Diese Widerspruchsmöglichkeit haben Sie jederzeit. Dann wird die bereits erstellte ePA mit allen Daten gelöscht.
Eintrag in der ePA oder nicht? Sie entscheiden über Ihre Gesundheitsdaten!
Handhabung der ePA
Nur mit der ePA-App oder im geschützten Webbereich haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten und darüber, wer welche Unterlagen einsehen darf. Das könnte für Menschen, die sich mit der digitalen Technik schwertun, zum Problem werden. Denn grundsätzlich schalten Sie automatisch jeder Praxis den Zugang zu Ihrer ePA frei, sobald Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen wird. Das Einstecken der eGK wird in der Praxis jedoch immer verlangt, damit abgerechnet werden kann.
Wenn Sie die Zugangsberechtigung und Nutzung nicht vorher online geregelt haben, haben Sie praktisch keine Kontrolle! Sie können dem Praxispersonal dann nur erklären, dass Sie keinen Zugriff wünschen und die Karte nur zu Abrechnungszwecken eingelesen werden darf.
Sie können sich aber auch im Vorhinein an Ihre Krankenkasse wenden. Immerhin werden Zugriffe auf die Akte protokolliert, sodass immer genau nachzuvollziehen ist, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Bei der Ombudsstelle, die jede gesetzliche Krankenkasse zur ePA einrichten muss, kann man auch einen Abzug der ePA-Protokolldaten erhalten.
Zuverlässigkeit der ePA
Auch aus ärztlicher Sicht gibt es – über finanzielle und technische Bedenken hinaus − Vorbehalte gegen die ePA: Da die Patientinnen und Patienten weitreichende Befugnisse haben sollen, zu entscheiden, ob und wer welche Daten in der ePA sehen darf, können sich Ärztinnen und Ärzte nicht darauf verlassen, alle relevanten Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Patientin oder ihres Patienten darin zu finden. Unnötige Untersuchungen könnten wiederum die Folge sein, was letztlich dem Ziel einer effizienteren und auch kostensparenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zuwiderläuft.
Datennutzung der ePA
Perspektivisch sollen die zuvor pseudonymisierten, das heißt die Identität verbergenden digitalisierten Gesundheitsdaten auch Forschungszwecken dienen. Die Entwicklung neuer Medikamente oder besserer Therapien mag im Interesse aller sein, jedoch nicht unbedingt die Kommerzialisierung der eigenen Daten. Ab 15. Juli 2025 können Sie die Freigabe Ihrer Daten für die Forschung ablehnen.
Datensicherheit der ePA
Die ePA genügt modernsten Sicherheitsstandards. Sie ist in die Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitssystems eingebunden, die als hochsicheres Netzwerk entworfen wurde und nur dazu ermächtigten Einrichtungen des Gesundheitswesens offensteht. Alle Daten in der ePA werden bei der Speicherung und der Übertragung verschlüsselt, das heißt, sie sind auch beim Austausch zwischen den zugriffsberechtigten Akteuren vor unbefugtem Mitlesen geschützt. Grundsätzlich gilt jedoch: Absolute Sicherheit gibt es nicht..
Widerspruch und Einwilligung
Die Nutzung der ePA ist für Sie freiwillig und Sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn Sie keine haben! Haben Sie – etwa durch Untätigkeit – in die Einrichtung Ihrer ePA eingewilligt, verpflichten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin seit dem 1. Oktober 2025 nach Paragraph 347 SGB V mit dem Einstecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ins Lesegerät, damit zu arbeiten. Trotzdem können Sie jederzeit der Einrichtung und Nutzung Ihrer ePA aktiv ganz oder in Teilen widersprechen. Bei sensiblen Informationen wie sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen gilt eine erweiterte Aufklärungspflicht. Auch dann können Sie der Speicherung dieser Daten widersprechen.
Auch können Sie Ihre ePA jederzeit wieder unwiderruflich löschen lassen, mit allen Inhalten.
Ihre Möglichkeiten kurz und knapp:
Sie können
- der gesamten ePA bei ihrer Krankenkasse widersprechen,
- den Zugriff einzelner Einrichtungen auf die gesamte ePA untersagen,
- bestimmte Dokumente nicht einstellen lassen (mündlich in der Praxis),
- einzelne Daten in der ePA-App oder in der Desktop-Version der ePA für alle Einrichtungen verbergen.
Widersprüche, auch mündliche in der Praxis, sind nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation zu protokollieren.
Haben Sie der Einrichtung Ihrer ePA zum Jahresanfang 2025 von Vorneherein widersprochen, können Sie den Widerspruch jederzeit auch wieder zurücknehmen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Ebenso können Sie auch in Zukunft jederzeit die Einrichtung einer ePA beantragen.
Die Anwendungen für Smartphones, Tablets und Computer für die jeweiligen Krankenkassen finden Sie gebündelt bei der Gematik. Sie ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Telematikinfrastruktur.
Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitsakte gibt es beim Die ePA für alle | BMG.
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