Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Quelle: CORRECTIV.Faktencheck!

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt.

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