Nein, wer im Rechteck unterschreibt, erteilt keine Generalvollmacht

Quelle: CORRECTIV.Faktencheck!

Seit Jahren kursiert dieselbe Behauptung zur Wirksamkeit von Unterschriften in Sozialen Netzwerken. Erteilt man mit seiner Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck wirklich eine Generalvollmacht? Juristen verneinen.

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