Kein Spielhaus zu gewinnen: Woran sich erkennen lässt, dass diese Facebook-Seite unseriös ist

Kein Spielhaus zu gewinnen: Woran sich erkennen lässt, dass diese Facebook-Seite unseriös ist

Quelle: CORRECTIV.Faktencheck!

Eine Facebook-Seite lockt mit einem Spielhaus für Kinder mit einer gelben Rutsche: „Gewinnt ein Baumhaus inkl. Montage im Wert von 2499 Euro“, heißt es in dem Beitrag vom 23. März 2024. Nutzerinnen und Nutzer werden darunter aufgefordert, den Post zu teilen, zu kommentieren und der Seite zu folgen. Dutzende kamen der Aufforderung nach. Der Gewinner soll am Ostersonntag auf der Seite „öffentlich benachrichtigt“ werden.

Doch dahinter steckt eine typische Betrugsmasche, über die CORRECTIV.Faktencheck bereits mehrfach berichtete. So fielen ähnlich unseriöse Facebook-Beiträge bereits mit Verlosungen von E-Bikes, Tiny Houses oder Wohnmobilen auf. 

Kein Spielhaus zu gewinnen: Woran sich erkennen lässt, dass diese Facebook-Seite unseriös ist
Mit diesem Beitrag fordert die Seite Nutzerinnen und Nutzer zur Teilnahme an der Spielhaus-Verlosung auf (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Das aktuelle Gewinnspiel verbreitet eine Facebook-Seite namens „Fantastische Produkte“ – sie hat keine anderen Beiträge veröffentlicht und wurde am selben Tag erstellt wie der Beitrag mit der angeblichen Verlosung. Laut Beschreibung steckt hinter der Seite ein „Geschenkeladen mit Produkten der Region“, doch der hat kein Impressum. Es ist also unklar, wer das angebliche Baumhaus verlost. 

Wer sich nicht sicher ist, ob eine Facebook-Seite seriös ist, kann im Abschnitt Seitentransparenz Informationen über deren Hintergründe nachschlagen (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Woran sich erkennen lässt, ob ein Gewinnspiel auf Facebook seriös ist

Gewinnspiel-Betreiber sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Teilnahmebedingungen anzugeben. Das bedeutet unter anderem, dass der Name des Veranstalters genannt werden muss. Facebook gibt zudem Richtlinien für Gewinnspiele auf der eigenen Plattform vor. Darin steht unter anderem: „Deine Promotion darf die Teilnehmenden nicht dazu auffordern oder anregen, die Promotion zu teilen, erneut zu posten, andere zu markieren oder auf andere Weise bekannt zu machen.“ Doch immer wieder tauchen Beiträge auf, die sich nicht an diese Regeln halten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt auf ihrer Webseite vor solchen Verlosungen: Existieren die Seiten erst seit kurzer Zeit, haben wenige Beiträge veröffentlicht und nennen kein richtiges Impressum und Teilnahmebedingungen, steckt dahinter vermutlich eine Masche.

Das Spielhaus-Gewinnspiel veröffentlichte übrigens nicht nur eine einzige Facebook-Seite. Die Faktencheck-Redaktion von Mimikama berichtete am 26. März über eine ähnliche Verlosung auf einer Seite namens „Familienglück“. Sie nutzte in ihrem Beitrag ebenfalls das Bild des Spielhauses mit der gelben Rutsche. 

Redigatur: Matthias Bau, Steffen Kutzner

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