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Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt wird das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen.
Ein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt es hierzulande nicht. Wer eine Schusswaffe legal bei einem zugelassenen Waffenhändler oder Büchsenmacher erwerben will, benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK) und muss dafür Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein berechtigtes Bedürfnis – Jäger oder Sportschütze – nachweisen. Private Verkäufe sind nur unter WBK-Inhabern zulässig und müssen den Waffenbehörden gemeldet werden. Der unberechtigte Erwerb oder Besitz ohne WBK ist nach Paragraf 52 im Waffengesetz strafbar.
Strenge Bedingungen für Ausstellung eines Waffenscheins
Ein Waffenschein ist erforderlich, wenn eine Waffe etwa außerhalb der eigenen Wohnung geführt werden soll. Diese Erlaubnis – auch «großer Waffenschein» genannt – wird nur in Ausnahmefällen erteilt, etwa bei nachgewiesener Gefährdung. Für Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen braucht man einen «kleinen Waffenschein», der ebenfalls strengen Bedingungen unterliegt. Im Nationalen Waffenregister waren im März 2025 insgesamt 931.395 private Waffenbesitzer und rund 5 Millionen registrierte Schusswaffen erfasst.
Koalition will Waffenrecht künftig weiter verschärfen
Im Herbst 2024 hat die damalige Bundesregierung das Waffengesetz verschärft. Nach den Messerattacken von Mannheim und Solingen ging es dabei in erster Linie um das Führen von Stichwaffen. Die aktuelle schwarze-rote Koalition hat sich vorgenommen, das Waffenrecht weiterzuentwickeln und mit Blick auf die Verfahren einfacher zu gestalten. Sie wolle «noch zuverlässiger» sicherstellen, «dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen», heißt es dazu im Koalitionsvertrag.
Ein Grund dafür ist der rassistische Anschlag in Hanau vom Februar 2020. Der psychisch auffällige Deutsche besaß trotz seines auffälligen Verhaltens auch gegenüber Behördenvertretern legal Schusswaffen. dpa/gf
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