Räum- und Streupflicht – Das müssen Lindweiler Bürger:innen wissen

Räum- und Streupflicht – Das müssen Lindweiler Bürger:innen wissen

Grundsätzlich gilt die Kölner Straßenreinigungssatzung. Alle Grundstückseigentümer, beziehungsweise Mieter sind dazu verpflichtet Verkehrsflächen das eigene Grundstück, sowie den öffentlichen Gehweg von Schnee zu befreien und anschließend zu streuen. Das ist Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 Meter freigeräumt werden, auch wenn die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) den Gehweg reinigen. Sofern es…

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