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Kölner Lichter 2025 – Verkehrseinschränkungen erwartet – Halteverbotszonen beachten

Kölner Newsjournal

Nach fünf Jahren Pause findet am Samstag, 30. August 2025, die 20. Ausgabe der „Kölner Lichter“ statt. Die Stadt Köln erwartet eine hohe Zahl an Besucher*innen und dadurch erhebliche Verkehrseinschränkungen. Es wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.

Verkehr

Wie bereits 2019 sowie in den Vorjahren kann das Feuerwerk nicht von der Treppenanlage am Rheinboulevard betrachtet werden. Diese wird am Veranstaltungstag ab 8 Uhr aus Sicherheitsgründen geschlossen. Der oben verlaufende Weg am Kennedyufer bleibt frei.

Es wird großflächige Einschränkungen im Bereich der Innenstadt sowohl rechts- als auch linksrheinisch geben. Des Weiteren ist durch eine Baumaßnahme die Durchfahrt der Siegburger Straße in Richtung Deutz nicht möglich. Zusätzlich ist die Deutzer Brücke im Rahmen einer Fahrbahnsanierung stadtauswärts gesperrt. Der motorisierte Individualverkehr kann den Rhein über Zoobrücke sowie Severinsbrücke queren. Besucher*innen sowie Kölner*innen werden gebeten, sich über den Verkehrskalender der Stadt Köln zu informieren: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/

Unter anderem folgende wichtige Verkehrssperren sind am Veranstaltungstag zu beachten:

–      Auenweg zwischen Ottoplatz und Deutz-Mülheimer-Straße ab 15 Uhr

–      Nordseite der Hohenzollernbrücke ab 16 Uhr

–      Opladener Straße, Mindener Straße sowie Deutzer Brücke in Richtung Innenstadt voraussichtlich ab 17 Uhr

–      Konrad-Adenauer-Ufer spätestens ab 17 Uhr

–      Südseite der Hohenzollernbrücke ab 20 Uhr

Das bestehende Lkw-Fahrverbot (Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen in Köln – Stadt Köln) wird um den Bereich Justinianstraße, Deutz-Mülheimer-Straße und Pfälzischer Ring bis zur Höhe Zoobrücke erweitert. Vom Durchfahrtsverbot ausgenommen sind Anlieger*innen sowie Lieferfahrten. Aufgrund der erheblichen Verkehrseinschränkungen sollten nur unbedingt notwendige Fahrten durchgeführt werden. Für diese Fälle sollten die Fahrer*innen Nachweise über die Notwendigkeit der Fahrt (Auftragsbestätigung oder ähnliches) mit sich führen.

Einsatz städtischer Dienststellen – Halteverbotszonen

Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes und des Jugendamtes werden am Veranstaltungstag verstärkt vor Ort sein. Ermittler*innen des Ordnungsdienstes werden unter anderem die Einhaltung des Jugendschutzes, der Gewerbeordnung, des Gaststättengesetzes und der Kölner Stadtordnung im Fokus haben. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Köln darauf hin, dass das Grillen im Rheinpark, im Rheingarten und im Bereich des Rheinboulevards verboten ist. Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes werden ordnungswidriges Parken ahnden und die Rettungswege freihalten.

Die Verwaltung weist auch auf die vorher eingerichteten Halteverbotszonen hin, die für Tribünen, Sicherheitsbereiche, Rettungswege und Entlastungsflächen benötigt werden:

–      Ottoplatz, Trankgassenwerft zwischen Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring (gilt seit Montag, 25. August 2025)

–      Goldgasse, Trankgassenwerft zwischen Theodor-Heuss-Ring und Elsa-Brandström-Straße, Charles-de-Gaulle-Platz teilweise (gilt seit Dienstag, 26. August 2025)

–      Sachsenbergstraße/Parkplatz unter der Zoobrücke, Trankgassenwerft nördlich der Elsa-Brandström-Straße, Niederländer Ufer bis Höhe Rotterdamer Straße 2 (gilt ab Freitag, 29. August 2025)

–      Breslauer Platz, Bahndammstraße/Frankenturm, Konrad-Adenauer-Ufer, Machabäerstraße, Niederländer Ufer, Johannisstraße, Kennedy-Ufer, Rheinparkweg, Auenweg, Hermann-Pünder-Straße, Kennedyplatz, Constantinstraße, Theodor-Heuss-Ring (gilt ab Samstag, 30. August 2025)

Drohnen-Mitführverbot

Die Stadt Köln hat ein Drohnen-Mitführverbot per Allgemeinverfügung erlassen. Dies gilt am Veranstaltungstag von 6 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages räumlich im Umfeld der Veranstaltungsfläche und der Anreisewege und Zugänge für Besucher*innen. Damit sollen Menschen vor möglichen Gefahren geschützt werden.

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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