Radweg auf der Straße „Am Leystapel“ wird baulich verbreitert
Auf der Rheinuferstraße („Am Leystapel“), zwischen Malakoffturm und der Einmündung zum Heumarkt, soll ein Zweirichtungsradweg mit einer Breite von bis zu fünf Metern entstehen. Der bestehende Radweg wird dafür baulich verbreitert und die Anzahl der Kfz-Fahrstreifen ab der Holzgasse dauerhaft auf zwei reduziert. Bereits seit der Baumaßnahme zur Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade sind die Kfz-Fahrstreifen in nördliche Fahrtrichtung reduziert, der Radverkehr wird provisorisch auf der Fahrbahn geführt. Diese provisorische Lösung soll nun durch einen dauerhaften baulichen Ausbau ersetzt werden.
Die Verwaltung legt dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung am Donnerstag, 4. September 2025, vor. Mit dem breiten Radweg entlang der Rheinuferstraße und der klaren Trennung zum Fußverkehr wird sowohl das Radfahren als auch das Flanieren am Rheinufer für alle deutlich komfortabler. Die Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Promenade werden damit dauerhaft gelöst.
Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen, die Bauzeit beträgt rund drei Monate. In diesem Jahr sollen bereits vorbereitende Arbeiten wie die Baugrunduntersuchung beginnen. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,6 Millionen Euro.
Mit dem Ausbau des Radwegs soll die Ampelanlage an der Fußgängerquerung zur „Große Witschgasse“ erneuert werden, dabei wird eine Bevorrechtigung für Busse installiert. Auch die Ampelanlage an der Fußgängerquerung zum Filzengraben soll erneuert werden. Gleichzeitig ist geplant, die Einmündung für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlicher zu gestalten und den freilaufenden Rechtsabbieger zu entfernen. Eine übersichtlichere Gestaltung ist auch für die Fläche über dem Rheinboulevard auf Höhe der Einmündung Heumarkt vorgesehen. Die Bereiche für den Fuß- und Radverkehr sollen klar voneinander abgrenzt werden.
Unter SessionNet | Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen kann die Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.
Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann
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