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Badeverbot im Rhein – endgültige Entscheidung

Kölner Newsjournal

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung der laufenden Ratsperiode am Donnerstag, 4. September 2025, ein Badeverbot im Rhein beschlossen. Das Baden im Rhein soll künftig auf Kölner Stadtgebiet (insgesamt rund 67,3 Kilometer Ufer) verboten sein.

Stadtdirektorin Andrea Blome: „Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen. Auch Kontrollen und Verbote können weitere Unfälle im Rhein nicht ganz ausschließen. Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.“

Der Stadtrat ist in seiner Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung weitestgehend gefolgt, mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD, Volt und Linke, allerdings mit einer Änderung: Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser. Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, Flächen zu identifizieren, an denen eine Ausnahme vom Badevebot möglich ist. Auch wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffnung und bessere Zugänglichkeit von Badeseen im Stadtgebiet und in der Nähe zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelung zum Badeverbot in Köln und in anderen nordrhein-westfälischen Städten zu evaluieren und spätestens im zweiten Quartal 2026 – unter Befassung der „Rheinanlieger“-Bezirksvertretungen – dem zuständigen Gremium einen Bericht vorzulegen. Die Verwaltung hatte dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Änderungsverordnung für die Kölner Stadtordnung enthält: Der Geltungsbereich wird um „Boden und Gewässer einschließlich des Rheins“ erweitert. Der Paragraf 17 „Gewässer – Baden und Nutzung“ wird um das Badeverbot im Rhein im gesamten Stadtgebiet ergänzt. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen vom Badeverbot im Rhein sind behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr, das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Köln.

Nach der Zustimmung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 4. September 2025 kann eine Neufassung der KSO einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten. Die formale öffentliche Bekanntmachung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Unter SessionNet | 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein kann die Beschlussvorlage der Verwaltung im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden.

Hintergrund
Der Rhein ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße mit tückischen Strömungsverhältnissen und stark wechselnden Wasserständen. Das Baden im Rhein ist daher lebensgefährlich – selbst für geübte Schwimmer*innen. Bereits in Uferbereichen besteht durch Sog und Wellenschlag große Gefahr. Selbst Personen, die sich noch nicht im Wasser befinden, können von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden.

Eine besondere Gefahr geht von großen Schiffen aus: Zunächst zieht sich das Wasser zurück, um dann zeitverzögert mit unerwarteter Kraft wieder anzusteigen. Menschen, die dem zurückweichenden Wasser folgen und sich dabei vom Ufer entfernen, stehen plötzlich im tiefen Wasser, geraten in die Hauptströmung und werden in die Fahrrinne gesogen. Gefährdet sind dabei nicht nur die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Ersthelfer*innen, die ihnen zu Hilfe kommen.

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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