Kommentar: AfD verliert „kleines Parteiverbotsverfahren“ 

Kommentar: AfD verliert „kleines Parteiverbotsverfahren“ 

Belltower.News Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz, der die Partei als „rechtsextremen Verdachtsfall” klassifiziert, abgewiesen. Begrüßenswert und überfällig. Aber was bedeutet das? Von Jan Riebe| 13. Mai 2024 Schlechte Stimmung: Roman Reusch (l), Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, und Peter Boehringer (r), stellvertretender Bundessprecher der AfD, nach der Urteilsverkündung des…

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