Urteil zum 1. FC Köln: Rückpass nach Münster – Grüngürtelausbau wird neu verhandelt

Urteil zum 1. FC Köln: Rückpass nach Münster – Grüngürtelausbau wird neu verhandelt

Rundschau |

Update

Urteil zum 1. FC KölnRückpass nach Münster – Grüngürtelausbau wird neu verhandelt

Lesezeit 4 Minuten

Das Geißbockheim mit dem Trainingsplatz der Profis des 1. FC Köln.

Copyright: Nabil Hanano

Das Urteil ist gefällt: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster um die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Grüngürtel neu verhandeln soll.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) hat am Mittwochnachmittag eine Entscheidung zu den umstrittenen Ausbauplänen des 1. FC Köln im Grüngürtel verkündet. Allerdings keine, mit der die Planung für einen Ausbau des FC-Trainingsgeländes im Grüngürtel nun begraben oder vorangetrieben werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Sache nach Münster zurückverwiesen. Das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte Ende 2022 den von der Stadt Köln erstellten Bebauungsplan wegen Verfahrensmängeln für „unwirksam“ erklärt. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte der 1. FC Köln Beschwerde eingelegt, der Fall wurde nun in der höheren Instanz in mündlicher Sitzung verhandelt.

Verlängerung

Mit dem Ergebnis, dass der Fall in die nächste Verlängerung geht. Das BVerwG hat die Urteile aufgehoben, das OVG muss nun neu entscheiden. Doch was beim Fußball zweimal 15 Minuten dauert, kann sich bei Gericht über Monate strecken. Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am OVG, bestätigte gegenüber der Rundschau, dass sich die Richter erst mit dem Fall neu beschäftigen können, wenn das Urteilsschreiben aus Leipzig eingegangen sei. Das allein könne jedoch Monate dauern.

Das Urteil

Laut den Leipziger Richterinnen und Richtern hat das OVG den Bebauungsplan „mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen“ für unwirksam erklärt. Die Begründung des OVG, den gesamten Bebauungsplan wegen eines Abwägungsfehlers für unwirksam zu erklären, sei nicht mit Bundesrecht vereinbar. Das OVG hatte so entscheiden, weil die geplanten öffentlichen Spielflächen als „Kleinspielfelder“ festgesetzt worden waren. Das Bundesgericht hat beanstandet, dass der Bebauungsplan gar keine Spielfelder im einzelnen, sondern lediglich eine einheitliche Grünfläche festsetze. Und eben zu dieser Grünfläche stellte das Gericht klar: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“ Somit würde auch gegen einen versiegelten Basketballplatz neben den Fußballplätzen auf der Gleueler Wiese juristisch nichts sprechen.

Alles zum Thema Geißbockheim


Für den Club ein Erfolg

Für den 1. FC Köln, der im Grüngürtel neben Kleinspielfeldern auch ein Leistungszentrum in unmittelbarer Nähe zum Geißbockheim plante, ist das Urteil ein Erfolg. Der Club sieht den Bebauungsplan durch das aufgehobene Urteil als wirksam an. Das Bundesverwaltungsgericht sei damit der Rechtsansicht des 1. FC Köln gefolgt. Geschäftsführer Philipp Türoff erklärte: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für uns, für den wir als FC mit der Einlegung der Revision gekämpft haben. Der einzige Mangel, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan damals für unwirksam erklärt hatte, ist nun durch das heutige Urteil obsolet. Das ist für uns ein klares Signal: Es ist Zeit, endlich loszulegen.“

Juristische Feinheiten

Um loslegen zu können, muss der FC jedoch nicht nur die erneute Entscheidung des OVG Münster abwarten. Denn durch die Aufhebung des Urteils ist der Bebauungsplan nicht automatisch wirksam. Zudem stehen auch noch weitere Abstimmungsrunden an, auch wenn der 1. FC Köln, wie berichtet, bereits von den Sportplätzen auf der Gleueler Wiese abgerückt ist und „nur“ noch sein Leistungszentrum am Franz-Kremer-Stadion errichten möchte.

Das Dezernat für Planen und Bauen erklärte auf Anfrage der Rundschau, dass der FC einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf die Baugenehmigung habe, wenn die Bauanträge den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen würden. Allerdings sagte das Dezernat auch: „Zivilrechtlich bedarf es auf Grundlage der Miet- und Pachtverträge der Zustimmung der Stadt und somit auch der Zustimmung der politischen Gremien.“ Einfach gesagt: Wenn jemand etwas auf einem Grund bauen möchte, der ihm nicht gehört, muss er erst den Eigentümer um Erlaubnis bitten.

Gegenspieler

Mit dem Urteil nimmt auch der Gegenwind nicht ab, dem sich der Club seit Jahren ausgesetzt sieht. Neben der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ hatte auch der Landesverband des Naturschutzbunds Nabu gegen den Bebauungsplan geklagt. Die Initiative hatte bereits einen Tag vor Urteilsverkündung von der Politik ein „nachhaltiges Bekenntnis zum Erhalt des Grüngürtels“ gefordert. Anna Mikecz, stellvertretende Landesvorsitzende des Nabu NRW, erklärte: „Bauliche Erweiterungen des 1. FC Köln dürfen (…) nur an einem umweltverträglichen Standort untergebracht werden. Alternativen sind vorhanden. Deshalb sollten die Stadt und die Politik den Grüngürtel als Ausbauoption endgültig fallen lassen.“

Hier weiter lesen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert