Trauer ausgelöst: Kölner Paar verklagt Fotograf wegen unzureichender Hochzeitsfotos

Trauer ausgelöst: Kölner Paar verklagt Fotograf wegen unzureichender Hochzeitsfotos

Rundschau |

Trauer ausgelöstKölner Paar verklagt Fotograf wegen unzureichender Hochzeitsfotos

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Alles wunderschön, aber wenn die Bilder nicht die Schönheit abbilden, kann ein Hochzeitspaar traurig werden.

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Die Kläger vermissten Bilder von bestimmten Ereignissen wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos.

Für viele ist der Tag der Hochzeit der schönste Tag im Leben. Kann einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf dieses Ereignis nur unzureichend fotografisch festhält, gar bestimmte Ereignisse nicht dokumentiert? Mit diesem ungewöhnlichen Fall mussten sich in den vergangenen Monaten Richter befassen und kam zu einem Urteil.

Wenn der Hochzeitsfotograf nach Meinung des Brautpaars das Ereignis nur unzureichend festgehalten hat, können die frisch Vermählten von ihm kein Schmerzensgeld verlangen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Köln hervor, das ein amtsgerichtliches Urteil bestätigte. Die Kläger hatten gegen Bezahlung einen USB-Stick mit 170 Hochzeitsfotos erhalten, vermissten aber Bilder von bestimmten Ereignissen wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos.

Wegen der damit verbundenen „Enttäuschung und Trauer“ verlangten sie 2000 Euro Entschädigung. Die Brautleute zogen vor das Amtsgericht und forderten mindestens Schmerzensgeld: Das Bildangebot habe Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst. Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen „ein Leben lang überschattet“ sein. Bloße Enttäuschung auch über Wochen reiche nicht aus, befand das Gericht.

„Geringfügige Beeinträchtigung des Wohlbefindens“

Dies lehnte das Amtsgericht ab, weil eine geringfügige Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens kein Schmerzensgeld begründe. Zudem stünden neben den 170 Fotos auch noch Bilder von Gästen zur Verfügung. Auch das Landgericht wies die Kläger darauf hin, dass es keine tief gehende psychische Beeinträchtigung sehe und beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Daraufhin zog das Brautpaar die Klage zurück.

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