Stadt nennt neues Datum: Gebühren fürs Anwohnerparken in Köln steigen ab 1. März 2025

Stadt nennt neues Datum: Gebühren fürs Anwohnerparken in Köln steigen ab 1. März 2025

Rundschau |

Stadt nennt neues DatumGebühren fürs Anwohnerparken in Köln steigen ab 1. März 2025

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Ein Bewohnerparkausweis liegt in einem Auto in Köln (Symbolfoto).

Copyright: Nabil Hanano

Die neuen Gebührensätze für das Anwohnerparken in Köln werden voraussichtlich zum 1. März 2025 eingeführt.

Die Stadt Köln hat den Stichtag zur Anhebung der Anwohnerparkgebühren erneut nach hinten verschoben. Nun sollen die höheren Gebührensätze voraussichtlich ab 1. März 2025 gelten. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrats am 27. Juni hervor. 

Bislang muss man in Köln für einen Bewohnerparkausweis eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro bezahlen. Künftig werden es je nach Fahrzeuglänge zwischen 100 und 120 Euro jährlich sein. Darin enthalten ist nach Angaben der Stadt ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von je 30 Euro pro Jahr. 

Ursprünglich sollten die höheren Tarife bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Stadt wollte zunächst zwischen 330 und 390 Euro pro Jahr verlangen, aber Geringverdienern einen Sozialrabatt gewähren. Diese Pläne wurden jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken in Freiburg obsolet. Danach sollte der Sozialtarif in Höhe von 100 bis 120 Euro für alle Autobesitzer gelten und zum 1. Juli 2024 eingeführt werden. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde im Dezember gefasst. Dann hieß es: spätestens zum 1. Januar 2025. Doch die technische Umsetzung der neuen Gebühren in der Verwaltung dauert länger als geplant.

Passende Software muss programmiert werden

Komplizierter wird es unter anderem deshalb, weil die Gebührenhöhe künftig nach Fahrzeuglänge berechnet werden muss. Das erfordert entsprechende Software-Lösungen. Die Stadt teilte mit: „Die Schaffung der technischen Voraussetzungen wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand zum 01.03.2025.“

Konkret werden dann folgende Gebührensätze gelten: Für kleinere Autos bis 4109 Millimeter Länge beträgt der Jahresbeitrag 100 Euro, für Wagen von 4110 bis 4709 Millimeter Länge sind es 110 Euro im Jahr und für größere Autos von 4710 bis 5600 Millimeter Länge 120 Euro. Ab einer Fahrzeuglänge von mehr als 5,60 Meter werden überhaupt keine Parkausweise mehr erteilt. So soll vermieden werden, dass Wohnmobile dauerhaft öffentlichen Parkraum belegen.

Weil der Kölner Stadtrat die Einführung der neuen Bewohnerparkgebührenordnung zum 1. Juli 2024 bereits beschlossen hat, muss er in der Sitzung am 27. Juni eine Änderung beschließen. Mit ihr wird das geplante neue Einführungsdatum 1. März 2025 fixiert. Darüber informierte die Stadt am Freitag. In der Beschlussvorlage heißt es: „Ein konkretes Datum, wann die technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der aktualisierten Software geschaffen sind (…), ist erst seit letzter Woche bekannt, sodass ein fristgerechtes Einreichen der Vorlage nicht möglich gewesen ist. Um rechtssicher auch über den 01.07.2024 hinaus weiterhin die bislang gültigen Gebühren (…) in Höhe von 30 Euro zu vereinnahmen, ist eine Änderung der Gebührenordnung (…) erforderlich.“

Vorerst gibt es noch Ausweise für 30 Euro pro Jahr

Bis zum Stichtag der Einführung der neuen Gebührensätze können  vorhandene auslaufende Bewohnerparkausweise noch für 30 Euro um jeweils ein Jahr verlängert werden. Dies kann aber frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden. Auch neue Bewohnerparkausweise werden bis zum Stichtag noch für 30 Euro ausgegeben.

Die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren geht auf eine Initiative des Ratsbündnisses aus Grünen, CDU und Volt zurück. In ihrem Bündnisvertrag von 2021 heißt es, durch eine „intelligente Bepreisung“ des Parkraums und des Anwohnerparkens „sollen Flächen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung mit Aufenthaltsqualität gewonnen werden“. Die Anwohnerparkgebühren würden „auf das Niveau europäischer Metropolen angeglichen“.

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