Schlappe vor Gericht: Handwerkskammer Köln verliert Prozess im Fall Weltrich

Schlappe vor Gericht: Handwerkskammer Köln verliert Prozess im Fall Weltrich

Rundschau |

Schlappe vor GerichtHandwerkskammer Köln verliert Prozess im Fall Weltrich

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Der damalige Hauptgeschäftsführer Ortwin Weltrich

Copyright: Barbara Frommann

Fünf Jahre nach dem großen Knall: Das Oberlandesgericht Köln weist Schadenersatzforderung gegen die frühere Geschäftsführung zurück.

Vor fünf Jahren kam es zum großen Knall bei der Handwerkskammer zu Köln. Hauptgeschäftsführer Ortwin Weltrich und sein Stellvertreter Peter Panzer unterzeichneten Aufhebungsverträge und verließen die Kammer. Hintergrund war ein Streit um interne Abrechnungen rund um die Bildungs- und Beratungs-GmbH (BuB), eine Tochtergesellschaft der Kammer für Entwicklungszusammenarbeit.

Jetzt ist die juristische Aufarbeitung abgeschlossen. Die Kammer scheitert mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 736 000 Euro nebst Zinsen auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Die 1995 gegründete Bildungs- und Beratungs-GmbH (BuB) machte Angebote zur Berufsbildung oder Aufbau von Beratungsstellen für Kleinbetriebe etwa in Afrika. Dabei leistete sie gute Arbeit. Gefördert wurde die von dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Sequa gGmbH. Auch mit den Partnern wurden die Projekte korrekt abgerechnet. Aber zwischen der Kammer und der Tochter BuB, über die die Projekte liefen, so glaubte die Kammer, sei wohl einiges schiefgelaufen. An der Spitze der BuB standen zunächst der Vorgänger Weltrichs als Hauptgeschäftsführer sowie Panzer, Weltrich dann ab 2007.

Wie hoch ist der Schaden?

Die Ermittlung des angeblichen Schadens ist komplex: Von 2010 bis 2019 wurden laut Gericht an die BuB 838 428,57 Euro an Personalkostenerstattungen und 73 500 Euro an Sachkostenerstattungen ausgezahlt. Die hätten an die Kammer fließen müssen, argumentiert diese. Die BuB überwies aber nur pauschal 3000 Euro pro Jahr.

Der vermeintliche Schaden soll sich etwa durch eine Zahlung der BuB an einen Mitarbeitenden der Kammer erhöht haben. Auch habe die BuB Steuern gezahlt wegen hoher Gewinne infolge der Einbehaltung der Gelder. Andererseits gab es eine Gewinnausschüttung der BuB an die Kammer, und nachträglich wurden der Kammer noch 310 000 Euro überwiesen. Auch zahlte die BuB an eine Stiftung zur Ausbildungsförderung. Das hätte sonst wohl die Kammer machen müssen.

Einen reklamierten Schaden von letztlich 735 000 vermochten die Gerichte allerdings nicht zu erkennen. Mehr noch: Es fehle überhaupt an einem Schaden, hatte das Landgericht im März 2022 bereits geurteilt. Durch das Einbehalten der Gelder habe es bei der BuB eine Wertsteigerung gegeben. Davon hätte die Kammer profitiert. Auch habe die möglicherweise Steuern zahlen müssen, wenn die die BuB Fördergelder weitergereicht hätte.

Aber auch ein Verschulden von Weltrich und Panzer sehen die Gerichte nicht. Vor dem Oberlandesgericht argumentierte die Kammer, Weltrich und Panzer hätten von der BuB die vollständige Weiterleitung der Fördergelder verlangen müssen. Ein derartiger Anspruch ergebe sich aber weder aus den Anstellungsverträgen zwischen beiden und der Kammer und auch nicht aus der Satzung. Auch gebe es keine Vereinbarung hinsichtlich einer Kompensation für den Mitarbeitereinsatz der Kammer, so das OLG.

Regelmäßig seien Weltrich und Panzer Entlastung für ihre Geschäftsführung erteilt worden. In Gesellschafterversammlungen seien die Abrechnungen nicht moniert worden. Auch sei in den Aufhebungsverträgen, die Weltrich und Panzer unterzeichnet haben, eine Haftung ausgeschlossen worden, falls es sich nicht um vorsätzliche Handlungen gehandelt habe. Vorsätzliche, strafbare Handlungen wegen Wissentlichkeit oder Absicht der beiden sieht das OLG aber nicht.

Deshalb gibt es keinen Schadenersatz, vielmehr muss die Kammer die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von fast einer Million zahlen sowie für Gutachten und die Rechtsvertretung.

Ermittlungsverfahren wurde bereits 2021 eingestellt

Gegen Weltrich war bereits im März 2021 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Untreue gegen Geldauflage eingestellt wegen Untreue worden. „Ich habe mich zur Zahlung einer Geldauflage von 25 000 Euro für karitative Zwecke entschieden, um das Verfahren zu beenden“, hatte Weltrich, der die Vorwürfe stets bestritten hatte, damals gesagt.

Weltrich arbeitet unter anderem in einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei. Unter anderem vertritt er mittelständische Unternehmen in Fällen von Coronahilfen. Er betätigt sich ehrenamtlich und ist seit Oktober stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Köln der CDU.

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