Prozess in Köln: Mildes Urteil nach brutaler Folterorgie im Kölner Drogenmilieu

Prozess in Köln: Mildes Urteil nach brutaler Folterorgie im Kölner Drogenmilieu

Rundschau |

Prozess in KölnMildes Urteil nach brutaler Folterorgie im Kölner Drogenmilieu

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Copyright: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Das Kölner Landgericht verhängte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen einen Angeklagten, der wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung und Drogenhandel angeklagt war.

Wie brutal es im Drogenmilieu Kölns zugehen kann, das hat in den zurückliegenden Wochen ein Prozess gegen einen 27-Jährigen veranschaulicht, der wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Handel mit Kokain vor dem Landgericht angeklagt war. Grund für die Vorwürfe war eine regelrechte Folterorgie an einem 32 Jahre alten Albaner, der Anfang März 2021 ein „Diensthandy“ mit rund 800 Kontakten zu potenziellen Abnehmern, aber auch Verkäufern, verloren hatte. Weil der Boss der Drogengang herausfinden wollte, ob der 32-Jährige das Mobiltelefon womöglich an die Konkurrenz verkauft oder gar an die Polizei weitergegeben habe, war der Mann über Tage in einer Kalker Wohnung brutal misshandelt worden.

Nur wenige beweisbare Vorwürfe

Doch da sowohl der Angeklagte als auch das als Nebenkläger auftretende Opfer keine Angaben vor Gericht gemacht hatten, schrumpften die beweisbaren Vorwürfe gegen den Angeklagten auf zwei Beihilfen zusammen. Am Dienstag verurteilte das Landgericht nun den Albaner wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft. Nach Überzeugung der Kammer war der 27-Jährige bei der Folterung des Opfers weder treibende Kraft, noch habe er selbst Hand an den 32-jährigen Landsmann angelegt. Dennoch habe der Mann einen nicht unerheblichen Tatbeitrag geliefert, indem er eine Eisenstange erhitzt habe, mit der dem 32-Jährigen durch einen anderen Täter rund 15 Verbrennungen zweiten Grades am Oberschenkel zugefügt worden waren. „Wenn man eine Eisenstange erhitzt, wenn da jemand gefesselt auf dem Boden liegt, muss man mindestens annehmen, dass die Stange Verletzungszwecken dient“, sagte der Vorsitzende Dr. Achim Hengestenberg.

Versucht dem Opfer einen Zeh zu amputieren

Die Folter des Opfers war umfangreich und währte lang. Der Mann wurde drei Tage festgehalten, geschlagen und getreten, mit glühenden Zigaretten malträtiert. Zudem wurde versucht, dem 32-Jährigen mit einer Zange einen Zeh zu amputieren. Auch wurde der 32-Jährige zu einem Scheinsuizid gezwungen, indem er sich eine Pistole an den Kopf halten und abdrücken musste. Die Pistole war aber nicht geladen. Polizeibeamte, die den Mann am 5. März 2021 befreiten , hatten von einem „erbarmungswürdigen Zustand“ berichtet.

Mit dem Strafmaß ging die Kammer noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft von zwei Jahren und vier Monaten Haft hinaus. Verteidiger Maximilian Klefenz hatte hingegen auf Freispruch plädiert und teilte nach dem Urteil mit, dass er in Revision geht. Die beiden Haupttäter in dem Fall waren bereits im März 2022 verurteilt worden. Sie sitzen derzeit fünf Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahre Haft ab.

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