Prozess in Köln: Grausame Folter im Dachgeschoss – Haft für 27-Jährigen gefordert

Rundschau |

In einem Fall um schwerste Misshandlungen im Drogenmilieu zulasten eines heute 32-jährigen ehemaligen Kokain-Dealers hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten (27) gefordert. Laut dem Vertreter der Anklage soll der 27-Jährige wegen Drogenhandels mit rund 200 Gramm Kokain sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen werden.

Der Albaner soll laut Anklage im März 2021 seinen 32-jährigen Landsmann mit weiteren bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Mittätern in einer Dachgeschosswohnung in Kalk über Tage massiv gefoltert haben. Hintergrund der Tat soll der Verlust eines wichtigen „Diensthandys“ durch den 32-Jährigen gewesen sein, auf dem sich wichtige geschäftliche Kontakte befunden haben sollen. Um herauszukriegen, ob der 32-Jährige das Mobiltelefon verloren, verkauft oder gar an die Polizei weitergegeben hatte, sollen die Täter versucht haben, die entsprechende Information mit schwersten Misshandlungen aus dem 32-Jährigen heraus zu quälen.

Gutachter: Schlimmste Foltermethoden

Über die Schwere der Misshandlungen hatte vor kurzem ein rechtsmedizinischer Gutachter in dem Prozess vor dem Landgericht ausgesagt: „Solche Verletzungen kennt man sonst nur aus den schlimmsten Folterkellern in Syrien.“ Dem Mann waren unter anderem Zigaretten auf Oberkörper und Gesicht ausgedrückt worden, mit einer Zange hatte ein Täter versucht, ihm einen Zeh zu amputieren. Für den Staatsanwalt war das Plädoyer keine einfache Sache, hatte der Hauptbelastungszeuge — das 32-jährige Opfer, das in dem Prozess als Nebenkläger auftritt — doch seine Aussage verweigert.

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Die Vertreterin des Nebenklägers warb in ihrem Schlussvortrag noch mal um Verständnis, dass ihr Mandant Angst vor den Drogenhändlern habe, für die er damals arbeitete, und sich auch um seine Familie in Albanien sorge. „Die Namen und Adressen sind diesen Leuten bekannt und mein Mandant hat einfach Angst.“ Nur ohne eine Aussage hatte die Anklage lediglich mittelbare Beweise vorliegen — und die scheinen eher dünn. Dennoch zeigte sich der Anklagevertreter überzeugt, dass der Angeklagte sich mindestens kurzzeitig im Folter-Dachgeschoss in Kalk aufgehalten und eine Eisenstange erhitzt hatte, mit der dem Opfer massive Verletzungen an einem Oberschenkel zugefügt worden waren. Darauf deutete eine Aussage bei der Rettung des 32-Jährigen durch die Polizei hin.

Für den Staatsanwalt stellte das eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung dar. Auf Videoaufnahmen, die zwei andere an der Tat beteiligte und bereits 2022 vom Landgericht verurteilte Albaner von der Gewaltorgie angefertigt hatten, war der 27-Jährige nicht zu sehen.   In der kommenden Woche muss Verteidiger Maximilian Klefenz plädieren. Im Anschluss soll ein Urteil gesprochen werden.

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