Prozess in Köln: 34-Jähriger nach Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft verurteilt

Prozess in Köln: 34-Jähriger nach Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft verurteilt

Rundschau |

Prozess in Köln34-Jähriger nach Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft verurteilt

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Das Landgericht_Köln

Copyright: Nicole Schippers/dpa

Das Landgericht hat am Freitag einen 34-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte nach Überzeugung der 18. Großen Strafkammer am 13. November 2023 in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete und Asylbewerber in Rodenkirchen mehrere Männer mit einem Messer verletzt.

Unter den Verletzten war zum einen der direkte Kontrahent des Angeklagten, der insgesamt 19 Stich- und Schnittverletzungen erlitt und akut lebensgefährlich verletzt wurde. „Wäre er nicht schnell intensivmedizinisch versorgt worden, wäre er wohl verstorben“, sagte der Vorsitzende Volker Köhler in der Urteilsbegründung. Zum anderen wurde aber auch ein zunächst Unbeteiligter (41) schwer verletzt, der erst in dem Moment in den Kampf eingriffen hatte, als der Angeklagte ein Messer zückte und es einsetzte. Der 41-Jährige trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Zweieinhalb Jahre Haft für mehr als 19 Schnittverletzungen

Wie es in der Urteilsbegründung hieß, erfolgte die Verurteilung nun aber allein wegen der Verletzung des 41-Jährigen. Bei den Schnitten und Stichen gegen den eigentlichen Kontrahenten im Streit konnte die Kammer nicht zweifelsfrei ausschließen, dass es sich um eine Notwehrhandlung gehandelt habe, wie Köhler erklärte. „Streit und Aggression gingen von dem Hauptgeschädigten aus“, sagte Köhler. Zudem sei der Kontrahent dem Angeklagten körperlich erheblich überlegen gewesen. Dem im Prozess von Verteidiger Dr. Mario Geuenich vorgebrachten Vergleich aus dem Boxsport, es habe sich um einen Unterschied wie zwischen einem Fliegen- und einem Schwergewichtler gehandelt, wollte sich das Gericht aber ausdrücklich nicht anschließen.

Der Angeklagte habe sich somit zunächst gegen den überlegenen Gegner verteidigt und während des dynamischen Geschehens dann ein Messer — vermutlich ein Cuttermesser, die Tatwaffe wurde nie gefunden — gezückt und damit zugestochen. Darauf, dass der Angeklagte sich verteidigt habe, habe auch hingedeutet, dass Zeugen keine ausholenden Hieb- und Stichbewegungen des Angeklagten beschrieben hätten. Dann habe der Nebenkläger eingegriffen: „Der Nebenkläger ist aus meiner Sicht mit extrem viel Mut und Zivilcourage eingeschritten. Da kann sich mancher eine dicke Scheibe von abschneiden“, sagte Köhler.

Angeklagter bereits mehrfach vorbestraft

Der 41-jährige Nebenkläger habe in den Arm des Angeklagten gegriffen und habe ihn von weiteren Messerstichen gegen den Kontrahenten abhalten wollen, wobei er selbst unter anderem am Arm mit einem tiefen Schnitt schwer verletzt wurde. „Das ging sehr nah an Nerven vorbei und hätte zu bleiben Lähmungen führen können“, sagte der Vorsitzende.   Der Angeklagte, der bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft war, war nach der gewaltsamen Auseinandersetzung zunächst aus der Einrichtung geflohen und hatte sich anschließend nach Spanien abgesetzt. Dort war der Algerier verhaftet und an die Bundesrepublik ausgeliefert worden.

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