Prozess gegen Drach-Kumpan in Köln: Streit zwischen Anwalt und Vorsitzendem wird immer abstruser

Prozess gegen Drach-Kumpan in Köln: Streit zwischen Anwalt und Vorsitzendem wird immer abstruser

Rundschau |

Prozess gegen Drach-Kumpan in KölnStreit zwischen Anwalt und Vorsitzendem wird immer abstruser

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Ein Schild weißt auf das Landgericht in Köln hin.

Copyright: Federico Gambarini/dpa

Weil die Staatsanwältin gelächelt haben soll, forderte der Anwalt das Gericht zu einer Rüge wegen Respektlosigkeit auf.

Es war mal wieder laut und auf den Tisch geschlagen wurde auch — im Prozess gegen den ehemaligen niederländischen Mitangeklagten (55) des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach (63) war am Freitag wieder einiges geboten. Nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bereits vor Wochen ihren Schlussvortrag gehalten und für mehrere Raubüberfälle 10 Jahre Haft für den Niederländer gefordert hatte, nutzte Verteidiger Wolfgang Heer seinen Schlussvortrag erneut dazu, weitere Beweisanträge zu stellen.

Neben einer Vernehmung von Drach als Zeuge verlangte Heer unter anderem auch, dass zwei niederländische Polizeibeamte nochmals in den Zeugenstand gerufen werden. Eine erste Aussage der beiden Polizisten war im vergangenen Jahr in einem Eklat geendet, als einer der beiden Beamten mitten in der Vernehmung aufstand und den Saal verließ. Der Grund: Der Beamte fühlte sich von Heer respektlos behandelt. Respekt spielte auch am Freitag eine Rolle: Als Staatsanwältin Sabrina Heimers lächelte — zumindest behauptete Heer das — unterbrach er seinen Vortrag und forderte das Gericht auf, die Anklägerin zu rügen, „weil sie gelächelt hat. Das ist respektlos.“ Das sei ein „Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot“ in einem Gerichtsprozess, so Heer. Der Vorsitzende Dr. Jörg Michael Bern ermahnte Heer: „Rügen Sie hier nicht die Staatsanwältin. Fahren Sie bitte mit Ihrem Schlussvortrag fort.“

Ich verbitte mir, dass Sie mich im gesamten Gebäude ausrufen.

Wolfgang Heer, Anwalt, zum vorsitzenden Richter

Doch Heer dachte nicht daran und verlangte stattdessen von Bern: „Protokollieren Sie, dass die Staatsanwältin mich auslacht.“ Heimers erwiderte: „Gerade habe ich noch gelächelt, jetzt soll ich Sie ausgelacht haben. Entscheiden Sie sich mal.“ Heer forderte eine fünfminütige Unterbrechung, um einen Protokollierungsantrag schreiben zu können. Die Pause wurde ihm nicht gewährt, dennoch drosch Heer vor versammeltem Gericht auf die Tastatur seines Laptops ein und begann den Antrag zu verfassen. Nach deutlich mehr als fünf Minuten fragte Bern, wann Heer denn gedenke fertig zu werden. Der Verteidiger erklärte, das könne noch dauern, wenn er von seiner „Kreativität gepackt“ werde, würden seine Gedanken beim Schreiben geformt — bei der Lautstärke der Tastaturanschläge wurden die Gedanken eher gemeißelt.

Die Quintessenz des Antrags: „Staatsanwältin Heimers lächelte und amüsierte sich über die Verteidigung meines Mandanten.“ Der erste Eklat des Tages war noch nicht ganz passé, da folgte auch schon der zweite. Heer rügte aus dem Nichts heraus, dass der Vorsitzende ihn am vergangenen Montag — zu dem Verhandlungstag war Heer nicht erschienen — über Lautsprecher hatte ausrufen lassen.   „Ich verbitte mir, dass Sie mich im gesamten Gebäude ausrufen“, sagte der Verteidiger und warf dem Vorsitzenden „Impertinenz“ vor. Im anschließenden Wortgefecht wurde es Bern dann zu bunt, und er schlug mit der Hand auf den Tisch. Heer tat es ihm gleich und bemerkte süffisant: „Sie haben sich nicht im Griff, Herr Vorsitzender.“ Kurz darauf verließ der Verteidiger den Saal. Er müsse noch zu einem Zivilprozess. Am Montag geht es weiter.

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