Polizeipräsident per Stellenanzeige?: NRW darf Polizeichefs nicht mehr als politische Beamte einstufen

Polizeipräsident per Stellenanzeige?: NRW darf Polizeichefs nicht mehr als politische Beamte einstufen

Rundschau |

Polizeipräsident per Stellenanzeige?NRW darf Polizeichefs nicht mehr als politische Beamte einstufen

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Wolfgang Albers, ehemaliger Kölner Polizeipräsident, hat ein folgenreiches Urteil erstritten.

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Laut Bundesverfassungsgericht sind Polizeipräsidenten keine politischen Beamten. Was hat das für Folgen?

Als Christine Frücht am Mittwoch feierlich von Innenminister Herbert Reul (CDU) als neue Polizeipräsidentin für Bochum, Herne und Witten ins Amt eingeführt wurde, war von der Prüfungsarbeit der Tage zuvor nichts spüren. Zweimal musste sich das Kabinett über den Besetzungsvorschlag beugen, Verwaltungsjuristen in Staatskanzlei und Innenministerium diskutierten das Für und Wider der Berufung. Erst spät gab es grünes Licht.

Um Frücht persönlich ging es dabei gar nicht. Allerdings ist die 56-Jährige die erste Polizeipräsidentin, die nach einem weitreichenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihren Dienst aufnimmt. Das hatte Mitte Mai einen Passus des Landesbeamtengesetzes für nichtig erklärt. Die Einstufung von Polizeipräsidenten in NRW als „politische Beamte“ sei verfassungswidrig. Die Besonderheit politischer Beamter liegt darin, dass sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Dafür muss kein Fehlverhalten oder Dienstvergehen nachgewiesen werden.

Opposition fordert neues transparentes Besetzungsverfahren

Da Polizeipräsidentin jedoch kein Verwaltungsjob ist wie jeder andere, wirft die Opposition generelle Fragen auf. SPD-Innenexpertin Christina Kampmann will von Reul wissen, wie sich die Ernennung der Polizeichefs ändern muss. Die könne „nicht mehr wie zuvor durch Handauflegen erfolgen. Dann müsste es ein transparentes Besetzungsverfahren geben – mit offener Auswahl und ohne Vorfestlegung“.

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Muss die Leitung eines Polizeipräsidiums künftig sogar ausgeschrieben werden? Und was macht der Innenminister, wenn ein langjähriger Polizeichef politisch nicht mehr tragbar ist, obwohl er sich beamtenrechtlich nichts zuschulden hat kommen lassen? Einfach rauswerfen kann er ihn nicht mehr.

Bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war Kölns Ex-Polizeipräsident Wolfgang Albers, der in Folge der Silvesterkrawalle 2015/16 sein Amt verloren hatte. Der damalige Innenminister Ralf Jäger (SPD) schickte ihn in den einstweiligen Ruhestand, weil er sich schlecht über die Hintergründe der massenhaften Übergriffe auf Frauen durch junge Migranten informiert fühlte. Albers klagte und bekam nun nach einem jahrelangen Weg durch die Instanzen Recht.

Kein verlängerter Arm der Politik

Karlsruhe machte klar, dass Polizeipräsidenten kein verlängerter Arm des Ministers sind und nicht behandelt werden dürfen wie etwa Staatssekretäre. Damit dürfte die politische Unabhängigkeit der Chefs großer Polizeipräsidien wachsen. Die Struktur in NRW ist ohnehin kompliziert: Insgesamt gibt es 47 Kreispolizeibehörden. 29 davon liegen in Landkreisen und werden vom jeweiligen Landrat als gewähltem Polizeichef geführt. Für die kreisfreien Städte gibt es weitere 18 Polizeipräsidien, die in Köln (mit Leverkusen), Essen (mit Mülheim) oder Bochum (mit Herne und Witten) für mehrere Kommunen zuständig sind.

Das Verhältnis von Innenministerium und Polizeiführung war schon immer sensibel. Lange scheute man sich in NRW, gelernte Polizisten zu Chefs der Präsidien zu machen. Zu groß war die Sorge vor einem Eigenleben der Polizei, das sich politischer Kontrolle entziehen könnte. So wurden häufig Verwaltungsjuristen mit Parteibuch berufen.

Urteil bricht mit Tradition

Mit der Ernennung von Albers’ Nachfolger Jürgen Mathies in Köln kam diese Tradition 2016 endgültig an ihr Ende. Mathies hatte sich vom Streifenbeamten zu einem der angesehensten Polizisten des Landes ohne Parteibuch hochgearbeitet. In der Folge berief Reul immer wieder erfahrene Kriminalisten, Clan-Experten oder Staatsanwälte an die Spitze der Präsidien.

„Politisch“ seien Beamte nur, hat Karlsruhe klargestellt, wenn „eine fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist“. Mancher Polizeipräsident wird sich diesen Urteilstext für schlechte Zeiten in die Schublade legen.

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