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Neue Verordnung wegen Lachgas

Kölner Newsjournal

Stadt Köln verbietet Verkauf, Ab- und Weitergabe an Minderjährige

Die Stadt Köln verbietet den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige. Eine entsprechende Verordnung hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Dienstag, 27. Mai 2025, beschlossen. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas einzudämmen und Minderjährige besser zu schützen.

Der Missbrauch von Lachgas durch Minderjährige hat in Köln besorgniserregend zugenommen. Das Gas, das derzeit altersunabhängig frei verkäuflich ist, wird mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten, oft in auffälligen Verpackungen, die gezielt junge Menschen ansprechen. Der Verkauf von Lachgasflaschen an Kiosken erfüllt bisher nicht den Tatbestand einer Straftat/Ordnungswidrigkeit.

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige auf dem Gebiet der Stadt Köln verboten. Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Für den Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung können Geldbußen bis zu 1.000 Euro angeordnet werden.

„Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dieser Verordnung Missbrauch entgegenwirken und dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Der regelmäßige und häufige Konsum von Lachgas kann schwere, möglicherweise lebenslange Folgen haben. Er kann zu schwerwiegenden Schädigungen des Rückenmarks und der peripheren Nerven führen: Es können Taubheitsgefühl, Muskelschwäche, Gangstörungen, Harnverhalt und Inkontinenz auftreten. Die Schädigung der Gehirnfunktion führt zu Verhaltensänderungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und anderen psychiatrischen Symptomen. Eine Überdosierung und/oder missbräuchliche Anwendung kann aufgrund von Sauerstoffmangel Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit oder sogar Tod durch Ersticken hervorrufen.

Nachdem klar wurde, dass es auf absehbare Zeit keine bundes- und landeseinheitliche Regelung geben wird, hat Köln, wie andere Kommunen auch, eine eigene Regelung verfasst. Auch Kölner Schüler*innen haben sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und am Tag der Jugend im vergangenen Jahr im Kölner Rathaus einen Antrag „Schärfere Regeln für den Verkauf, den Besitz und den Konsum von Lachgas“ eingebracht.

Weitere Informationen sind im Ratsinformationssystem verfügbar unter:
SessionNet | Ab- und Weitergabeverbot von Lachgas an Minderjährige in der Stadt Köln

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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