Messerangriff in Köln-Sürth: Prozess um Bluttat aus rasender Eifersucht beginnt

Messerangriff in Köln-Sürth: Prozess um Bluttat aus rasender Eifersucht beginnt

Rundschau |

Weil er glaubte, seine Frau sei ihm untreu, soll ein 52-Jähriger versucht haben, seine Ehefrau hinterrücks auf offener Straße zu ermorden. Bereits schwer verletzt schrie die Frau aber um Hilfe, und ein Anwohner kam ihr mit einem Stück Holzlatte zur Hilfe. Der Mann verdrosch den Angreifer und schlug ihn so schließlich in die Flucht.

Seit Freitag steht der 52-Jährige nun unter anderem wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor Gericht. Der Mann legte beim Prozessauftakt ein Geständnis ab, gab aber an, sich an die Tat selbst nicht wirklich erinnern zu können. Allerdings, so gab er an, sei er die zurückliegenden Jahre von seiner Frau wiederholt gedemütigt und wie ein „Fußabtreter“ behandelt worden.

Streit schon mehrere Tage vor der Tat

Schon wenige Tage vor dem Messerangriff in Sürth waren der Angeklagte und seine Ehefrau, mit der er vier zum Teil schon erwachsene Kinder hat, in der eigenen Wohnung aneinandergeraten. „Ursache der Ehestreitigkeiten war in der Regel die grundlose, stark ausgeprägte Eifersucht des Angeklagten“, sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. So auch am Vormittag des 12. August 2023, als der Angeklagte sich „Einblick in die Chat-Nachrichten im Mobiltelefon der Geschädigten verschafft hatte“. Daraufhin sei es zwischen dem Ehepaar nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung auch handgreiflich geworden und der Angeklagte habe die Frau fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Eine Tochter sei aber dazwischen gegangen und habe die Auseinandersetzung beenden können.

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Bluttat in Köln-Sürth: Frau auf der Straße angegriffen

Die folgende Nacht habe das spätere Opfer im Freien, die Nacht darauf bei einer Bekannten in Sürth verbracht.   Wegen der angeblichen Affäre immer noch aufgebracht, soll der Angeklagte am frühen Morgen des 14. August seine Frau vor der Wohnung der Bekannten abgepasst haben, um sie seinem Tatplan entsprechend zu töten. Hierzu habe sich der Mann, der 2013 mit seiner Familie aus der zentralasiatischen Republik Kirgisistan nach Deutschland gekommen war, mit zwei Küchenmessern mit jeweils bis zu zwölf Zentimeter langen Klingen bewaffnet. Als das spätere Opfer sich gegen 4.30 Uhr auf den Weg zur Arbeit machte, habe der Angeklagte die Frau unvermittelt mit den Messern angegriffen. „Die Geschädigte wurde von dem Angriff des Angeklagten derart überrascht, dass sie in ihrer Abwehr- und Verteidigungsfähigkeit gänzlich eingeschränkt war“, sagte die Staatsanwältin und begründete damit das Mordmerkmal der Heimtücke.

Ein durch die Schreie alarmierter Nachbar kam der Frau jedoch zu Hilfe. Von dem plötzlichen Auftauchen des Nachbarn überrascht, habe der Angeklagte kurz von der Frau abgelassen, was dieser wiederum dazu genutzt habe, die Frau in Sicherheit zu bringen. Dabei soll der Angeklagte auch versucht haben, dem Nachbarn einmal in den Rücken zu stechen. Daraufhin soll der Angeklagte noch einen Schlag mit der Holzlatte kassiert haben, woraufhin er die Flucht ergriffen haben soll.     Der Prozess wird fortgesetzt.

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