Falschparken in Kölner Klinik: Auf Behinderten-Parkplatz geparkt – Longericher Seniorin muss Anwaltskosten nicht zahlen

Falschparken in Kölner Klinik: Auf Behinderten-Parkplatz geparkt – Longericher Seniorin muss Anwaltskosten nicht zahlen

Rundschau |

Falschparken in Kölner KlinikAuf Behinderten-Parkplatz geparkt – Longericher Seniorin muss Anwaltskosten nicht zahlen

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Eine Seniorin zahlte eine hohe Strafe für Falschparken im Parkhaus des Kölner Heilig-Geist-Krankenhauses.

Copyright: Bernd Schöneck

Eine Seniorin hat versehentlich auf einem Behinderten-Parkplatz des Heilig-Geist-Krankenhauses geparkt. Dabei entstanden auch Anwaltskosten.

Bezüglich des Knöllchens im Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses, das eine Seniorin im November 2023 erhalten hatte (wir berichteten), ist der Fall nun abgeschlossen: Die Anwaltsrechnung über rund 220 Euro, welche die Frau trotz einer vorherigen Rechnungs-Überweisung an die Parkraum-Bewirtschaftungsfirma Park & Collect erreichte, ist gegenstandslos.

Unberechtigte Weitergabe der Gebühr an Rechtsanwaltskanzlei – Park & Collect will Fehler beheben

Man sei der Sache nachgegangen, so Klinik-Pressesprecherin Bianca Streiter. „Die Gebühr wurde tatsächlich fristgerecht beglichen und die Weitergabe an die Rechtsanwaltskanzlei hätte nicht stattfinden sollen.“ Zu dieser sei es gekommen, weil der Verwendungszweck der Zahlung nicht eindeutig zuzuordnen gewesen sei. Park & Collect wolle sich nun umgehend mit der Anwaltskanzlei in Verbindung setzen, damit der Dame die Einstellung des Verfahrens bestätigt wird. Man bedaure den Vorfall und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten sehr, so Streiter.

Bei ihrem Klinikbesuch am 3. November 2023 hatte sich die 80-Jährige versehentlich auf einen Behinderten-Stellplatz im Erdgeschoss des Parkhauses gestellt. Bei Parken ohne Behinderten-Ausweis auf entsprechend gekennzeichneten Plätzen arbeitet das Klinikum mit Park & Collect zusammen, diese verfolgt die Fälle weiter. Die folgende Rechnung über 131,79 Euro der Parkraumbewirtschaftungs-Firma hatte die 80-Jährige direkt nach Neujahr überwiesen. Nichtsdestotrotz erreichte sie rund zweieinhalb Wochen später ein Anwaltsschreiben mit einer erneuten Kostenforderung von 220,27 Euro. Diese muss sie jedoch nicht zahlen. (bes)

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