Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum 1. FC Köln: Rückpass nach Münster

Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum 1. FC Köln: Rückpass nach Münster

Rundschau |

BundesverwaltungsgerichtUrteil zum 1. FC Köln: Rückpass nach Münster

Lesezeit 2 Minuten

Das Geißbockheim mit dem Trainingsplatz der Profis des 1. FC Köln.

Copyright: Nabil Hanano

Das Urteil ist gefällt: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster um die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Grüngürtel neu verhandeln soll.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) hat am Mittwochnachmittag eine Entscheidung zu den umstrittenen Ausbauplänen des 1. FC Köln im Grüngürtel verkündet. Allerdings keine, die eine Entscheidung über den Ausbau in greifbare Nähe rückt. Das BVerwG hat die bestehenden Urteile aufgehoben und die Sache „zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.“

OVG muss neu verhandeln

Ende 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster den von der Stadt Köln erstellten Bebauungsplan wegen Verfahrensmängeln für „unwirksam“ erklärt. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte der 1. FC Köln Beschwerde eingelegt, der Fall wurde am Dienstag in mündlicher Sitzung verhandelt. Nun geht der Fall in die nächste Verlängerung: Das OVG muss neu verhandeln, aber eine Sache hat das Bundesgericht klargestellt: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“

Der FC plante, drei Kunstrasenfelder auf der Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel zu bauen, ebenso ein zweigeschossiges Jugend-Leistungszentrum neben dem Franz-Kremer-Stadion am Geißbockheim. Beanstandet hatte das Gericht in Münster den Bau zusätzlicher Kleinspielfelder, die der FC für die öffentliche Nutzung in seine Planung aufgenommen hatte. Zwischenzeitlich hatte der FC einen Umzug des Trainingszentrums nach Marsdorf erwogen, die Pläne hat der Club aus finanziellen Gründen wieder ad acta gelegt.

Initiativen erwarten Bekenntnis zum Grüngürtel

Neben der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ hatte auch der Landesverband des Naturschutzbunds Nabu gegen den Bebauungsplan geklagt. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative, Friedmund Skorzenski, erklärte bereits einen Tag vor dem Urteil: „Ob das Vorhaben umgesetzt werden kann, bleibt aber auch auf Grund der fehlenden Pachtverträge für den 1. FC Köln und wegen der vorherrschenden Mehrheits-Verhältnisse im Rat unklar.” Letztlich sei immer noch die Politik gefragt. „Und wir erwarten jetzt ein nachhaltiges Bekenntnis zum Erhalt des Grüngürtels. Und das unabhängig von Mehrheitsverhältnissen im Rat und von Kommunalwahlterminen. Dieses Ausbauvorhaben mitten im Grüngürtel ist 2024 vollkommen aus der Zeit gefallen.“

Hier weiter lesen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert