Badeverbot im Rhein: Diese Regeln gelten jetzt in Köln

17. September 2025

Badeverbot im Rhein: Diese Regeln gelten jetzt in Köln

Der Rhein gehört zu Köln – doch baden darf man darin künftig nicht mehr. Der Stadtrat hat am 4. September 2025 eine Änderung der Kölner Stadtordnung beschlossen, die ein Badeverbot im Fluss festschreibt. Hintergrund sind die immer wieder auftretenden Badeunfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang, und die besonderen Gefahren, die von der Strömung des Rheins ausgehen. Die neuen Regeln gelten seit dem 17. September 2025.

Warum ist der Rhein so gefährlich?

Auf den ersten Blick wirkt das Wasser am Kölner Rheinufer träge. Doch der Schein trügt: Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße, die vor allem dem Schiffsverkehr dient. Große Frachter und Tanker saugen beim Vorbeifahren das Wasser an – in Ufernähe sinkt der Pegel kurzfristig ab. Viele Badende lassen sich von dieser „Ebbe“ dazu verleiten, weiter ins Flussbett zu gehen.

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Wenige Minuten später folgt dann die „Flut“: Das Wasser steigt abrupt, mit einer Kraft, die selbst Erwachsene mitreißen kann. Dazu kommen Sogwirkungen, Strudel und Wellen, die in Sekunden gefährlich werden.

Die Stadt Köln weist seit Jahren mit Schildern, Flyern und Kampagnen auf diese Gefahren hin. Trotzdem nutzen viele Menschen an heißen Tagen den Rhein als Abkühlung.

Bisherige Rechtslage

Bislang war das Baden im Rhein nicht generell verboten. Bundesrechtlich gibt es Einschränkungen nur in bestimmten Abschnitten, etwa in der Nähe von Häfen, Brücken oder Schleusen. Auf Kölner Stadtgebiet galt die Kölner Stadtordnung (KSO) bisher nur für andere öffentliche Gewässer wie den Fühlinger See oder den Escher See.

Dort ist das Baden in ausgewiesenen Bereichen erlaubt, im Rhein aber nicht ausdrücklich geregelt. Nach einer Klarstellung des NRW-Innenministeriums darf die Stadt Köln nun ein eigenes Badeverbot zum Schutz von Leben und Gesundheit erlassen.

Was künftig verboten ist

Entgegen den ursprünglichen Planungen hat der Stadtrat am eine abgeschwächte Form des Badeverbots beschlossen. Folgende Punkten gelten:

  • Das Baden im Rhein ist im gesamten Stadtgebiet Köln untersagt. Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, Flächen zu identifizieren, an denen eine Ausnahme vom Badeverbot möglich ist. Dabei sind die Gefährdungslagen gemeinsam mit der DLRG abzuwägen und die Vorschläge dem AVR vorzulegen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung und bessere Zugänglichkeit weiterer Badeseen im Stadtgebiet sowie in erreichbarer Nähe zu prüfen und dem Rat hierzu Vorschläge zu unterbreiten.

Ausnahmen vom Verbot

Damit trotzdem keine Missverständnisse entstehen, sieht die Stadt mehrere Ausnahmen vor. Erlaubt bleiben:

  • behördliche Rettungsmaßnahmen oder Übungen von Feuerwehr und Wasserrettung
  • das Ein- und Aussteigen bei Wasserfahrzeugen oder deren Slippen an zugelassenen Stellen
  • Wassersportübungen wie Kanu oder Rudern – aber nur unter Anleitung in anerkannten Vereinen
  • Angeln
  • Veranstaltungen, die von der Stadt ausdrücklich genehmigt wurden

Warum jetzt?

Mit dem neuen Verbot will Köln für Klarheit sorgen: Der Rhein ist kein Badefluss. Wer ins Wasser möchte, hat mit den Badestellen am Fühlinger See, am Escher See oder im Vingster Bad sichere Alternativen.