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Die AfD beabsichtigt, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zu klagen, falls die Behörde bei ihrer Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch bleibt. Sollte der Verfassungsschutz einer am Freitag verschickten Abmahnung nicht Folge leisten, werde der Bundesvorstand der AfD eine bereits vorbereitete Klage mit Eilantrag gegen das Bundesamt freigeben und an diesem Montag beim zuständigen Gericht einreichen, teilte die Partei mit.
Hintergrund: Gesichert rechtsextrem: Was bedeutet die neue Einstufung für die AfD?
In dem Abmahnungsschreiben mit Frist Montag, 8.00 Uhr, heißt es, man halte sowohl die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Das BfV bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte dies aber nicht kommentieren.
Verletzung der Menschenwürde
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Zuvor hatte der Inlandsnachrichtendienst die Partei als Verdachtsfall behandelt.
Hintergrund: Reaktionen zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch
Zuständig für Klagen gegen den Verfassungsschutz ist in erster Instanz das Verwaltungsgericht in Köln, wo das Bundesamt seinen Sitz hat. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Berufungsverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hatte. Der Rechtsstreit geht noch weiter. dpa/gf
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