Urteile Februar 2026: Hohe Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba

28. Februar 2026

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.

Im Januar berichteten wir darüber, dass eine Schule kein Praktikum bei der AfD gewähren muss. Diesen Monat werfen wir unter anderem einen Blick auf die hohe Geldstrafe für AfD-Politiker Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung – gerade im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen in Bayern sehr interessant! Auch weitere AfD-Kandidaten für die anstehenden Wahlen in Bayern und Baden-Württemberg fanden Einzug in die Februar-Ausgabe der Urteile. Dazu gleich mehr.

Urteile Januar 2026: Schule darf Praktikum bei der AfD ablehnen

In eigener Sache: Vielen, vielen Dank für eure rege Beteiligung an unserer Umfrage letzten Monat! Eure Rückmeldungen haben uns sehr viel weitergeholfen und wir hoffen, einige eurer Wünsche im Laufe dieses Jahres umsetzen zu können!

1. AfD-Mann Halemba wird zur Kasse gebeten wegen Geldwäsche und Nötigung

Der AfD-Politiker Daniel Halemba ist wohl einer von Bayerns AfD-Politiker:innen mit den meisten Skandalen, wenn nicht sogar der Skandalöseste. 2023 wurde er als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt. Der AfD-Youngster startete seine Karriere direkt ziemlich shady und brachte sogar seinen eigenen Landesvorstand in die Bredouille. Wegen des Verdachts der Mitwirkung an einer satzungswidrigen Aufnahme neuer Mitglieder kassierte Halemba 2024 eine Ämtersperre von 18 Monaten, der AfD-Bundesvorstand hatte eigentlich ein Parteiausschlussverfahren gefordert. Sein Landtagsmandat betraf dies jedoch nicht. Der Grund für den ganzen Trubel: Zwei neue Mitglieder wurden damals anscheinend in den AfD Kreisverband Würzburg aufgenommen, obwohl sie dort gar nicht wohnten.

Die gemeldete Adresse dieser beiden neuen Mitglieder: Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg, eine rechtsextreme Burschenschaft, in der Halemba selbst Mitglied ist (nach Informationen von Endstation-Rechts). Die Stimmen dieser beiden Mitglieder hätten mindestens dazu beigetragen, dass Halemba zum AfD-Kandidaten des entsprechenden Stimmkreises gewählt wurde, so der Vorwurf. Ein Verstoß gegen die Satzung – am Ende gab es keinerlei Konsequenzen für Halemba. Er legte zwar zwei AfD-Ämter nieder, sein Landtagsmandat jedoch nicht.

Weitere Vorwürfe

Dabei standen sogar noch weitere Vorwürfe im Raum. Doch die AfD Bayern scheint Halemba unbedingt halten zu wollen. Sobald Gras über die Sache gewachsen war, wurde er sogar von der Würzburger AfD für die Kommunalwahlen in Bayern aufgestellt – an der Spitze! Es ist sehr wahrscheinlich, dass er nach dem 8. März 2026 nicht nur Landtagsabgeordneter ist, sondern auch AfD-Stadtrat in Würzburg.

Welches Urteil wurde nun aber Anfang Februar verkündet? Neben dem beschriebenen parteiinternen Trubel gab es auch Ermittlungen wegen verschiedenster Tatvorwürfe. Konkret verhandelt wurden am Amtsgericht Würzburg die Vorwürfe Geldwäsche, Nötigung, versuchte Nötigung und Volksverhetzung. Am Ende wurde er wegen leichtfertiger Geldwäsche in drei Fällen und gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 30.400 Euro verurteilt, in 160 Tagessätzen in Höhe von je 190 Euro. Insgesamt entspricht die Geldstrafe etwa drei Bruttomonatsgehältern.

Bei Rechtskraft wäre Halemba vorbestraft

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Halemba als vorbestraft gelten. Kurz zum Begriff „vorbestraft“: Eigentlich gilt jede:r, der/die rechtskräftig verurteilt wurde, als vorbestraft. Doch umgangssprachlich bedeutet der Begriff, dass jemand einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Geldstrafen ab 90 Tagessätzen werden ins Führungszeugnis eingetragen, Freiheitsstrafen erst, wenn sie eine Dauer von drei Monaten überschreiten. Detailregelungen und mehr Hintergründe kannst du hier nachlesen.

Sowohl Halemba als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, sprich, es ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Nun ist das Landgericht Würzburg am Zug. Juristisch gesehen ist übrigens eine (auch rechtskräftige) Verurteilung kein Problem für das passive Wahlrecht einer Person. Erst wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert man das Recht, gewählt zu werden – für fünf Jahre.

Richterin: „Sie können ja nichts dafür, wenn Ihre Anwälte schlecht sind.“

Verhandelt wurde an der Jugendkammer des Amtsgerichts Würzburg. Halemba war bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten jünger als 21 Jahre, jedoch entschieden sich die Richter:innen, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Für den Volksverpetzer berichtete Leon Enrique Montero im Januar vom Prozess:

AfD-Abgeordneter Halemba vor Gericht: Neonazi-Song, Drohkulisse, NS-Funde

Die Richterin ließ es sich bei der Prozessverkündung am 2. Februar 2026 nicht nehmen, den Prozess und Halembas Verhalten deutlich zu kommentieren. Mehrmals ruft sie Halemba während ihres Vorworts dazu auf, still zu sein. So fielen die Sätze „Halten Sie den Mund!“ oder noch deutlicher „Ich kann Sie auch von den Wachtmeistern entfernen lassen.“ im Gerichtssaal. Neben Respektlosigkeiten und einer „mangelnden Impulskontrolle“ attestierte die Richterin Halemba auch eine „extrem schlechte Verteidigung“.

Laut Amtsgericht ist es erwiesen, dass Halemba 2022 knapp 3800 Euro wusch. Das Geld stamme eigentlich aus Betrugstaten eines Bekannten, Halemba habe es jedoch auf seinem Konto in Empfang genommen und direkt in Bitcoins investiert. Dass man ihm dabei keine Vorsätzlichkeit, sondern nur Leichtfertigkeit nachweisen konnte, lag laut Richterin an der schlampigen Ermittlungsarbeit. Ein Argument mehr, warum Halembas fadenscheiniger Vorwurf, sein Prozess sei „politisch motiviert“ gewesen, sich in Luft auflöst. Wenn bei den Ermittlungen tatsächlich etwas schiefgelaufen ist, dann sogar zu Halembas Gunsten! Sollte Halemba den Vorwurf aufrechterhalten, müsste er mit erneuter Strafverfolgung wegen Verleumdung rechnen, sagte die Richterin.

Razzien bei der Burschenschaft und ein eingeschüchterter Zeuge

Der zweite und wichtigere Anklagepunkt – Nötigung – , in dem Halemba schuldig gesprochen wurde, geht auf seine Verbindungen zur rechtsextremen Würzburger Burschenschaft Teutonia zu Prag zurück. In der Nacht auf den 19. Juli 2022 (Halembas 21. Geburtstag) wurde auf seiner Geburtstagsfeier im Verbindungshaus der Burschenschaft ein Lied der verbotenen Rechtsrockband Landser abgespielt. 2023 begannen die Ermittlungen gegen Halemba und weitere Mitglieder der Burschenschaft wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Unter anderem ging es um ein Gästebuch mit „Sieg Heil“-Ausspruch, eine Rune mit einem SS-Befehl, antisemitische Schriften und Weiteres.

Zusammen mit dem mitangeklagten Kumpel Harald D. soll Halemba damals einen befreundeten Burschenschafter genötigt haben, damit er in dem Ermittlungsverfahren nicht gegen ihn aussagt. Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

„Im Oktober 2023, kurz nach Halembas Wahl in den Landtag und kurz vor der geplanten Aussage des Studenten bei der Polizei, hätten die Angeklagten ihn unangekündigt abends besucht, „bedrohlich, laut und aggressiv“ auf ihn eingeredet und ein Verhör mit ihm simuliert. Drei Tage lang, bis zu dem Termin bei der Staatsanwaltschaft, hätten sie ihre Drohkulisse aufrechterhalten, vor der Vernehmung habe Halemba ihm das Handy abgenommen.“

Das Gericht nahm dem Burschenschafter nicht ab, dass er sich angeblich von Halemba und Harald D., ebenfalls AfD-Mitglied, nicht genötigt gefühlt habe. Laut Gericht ist der junge Mann sozial von der Burschenschaft abhängig. Auch der mitangeklagte Harald D. wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, insgesamt knapp 6.000 Euro (90 Tagessätze à 66 Euro).

In zwei Anklagepunkten freigesprochen – teils schlechte Ermittlungsarbeit zugunsten von Halemba

In zwei Anklagepunkten (versuchte Nötigung und Volksverhetzung) sprach das Gericht Halemba frei. So hätte nicht nachgewiesen werden können, dass Halemba und Harald D. den Rechtsanwalt und damaligen Vorsitzenden des AfD-Landesschiedsgerichts Thomas Bayer (während des Prozesses skurrilerweise Verteidiger von D. und ebenfalls auf der AfD-Liste in Würzburg!) bei einem nächtlichen Besuch versuchten zu nötigen. Es sei zwar sicher, dass die beiden im Mai 2023 nachts an der Tür von Bayer standen und gegen die Tür traten, doch was Grund und Ziel der Aktion waren, sei eine Ermittlungslücke.

Ebenfalls hätte Halemba nicht nachgewiesen werden können, dass er es war, der bei seiner Geburtstagsfeier im Haus der Burschenschaft 2022 das volksverhetzend-rassistische Lied „Wacht an der Spree“ der Neonazi-Band „Landser“ abspielte (siehe oben). An einer „extrem rechten Gesinnung“ Halembas zweifelt das Gericht jedoch nicht. Bei einer Razzia im Jahr 2023 wurde in Halembas Zimmer ein USB-Stick mit Rechtsrock und 30 Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels gefunden; laut Richterin eine „der größten Sammlungen von Liedern und Reden aus der NS-Zeit“.

Kritiker mundtot machen zu wollen, gehört zum Markenkern von Halemba

Interessant am Rande des Prozesses: Auch unser Anwalt Chan-jo Jun war in Würzburg bei der Urteilsbegründung dabei, zusammen mit seiner Mandantin Kerstin Celina, Landtagsabgeordnete der Grünen in Bayern. Sie informierte im Vorfeld des Prozesses und auch nach der Urteilsverkündung über den Fall Halemba in den sozialen Medien. Halemba wollte auch sie mundtot machen und mahnte sie kurz vor der Urteilsverkündung ab. Sein Ziel: ihr die Berichterstattung über den Prozess zu verbieten. Sie hätte unterlassen sollen zu sagen, dass Halemba den Zeugen massiv unter Druck gesetzt hat.

In genau diesem Tatbestand der Nötigung verurteilte das Gericht jetzt Halemba. Er bestätigte mit seiner Abmahnung nur, was das Gericht schlussendlich feststellte: es sei in Burschenschaften institutionell verankert, Druck auf Menschen auszuüben, die nicht auf Linie sind.

Ach ja, und verbandelt mit der rechtsextremen Identitären Bewegung ist Halemba übrigens auch. Aber das heißt ja schon lange nichts mehr. Bei all den Skandalen um Halemba ist das eigentlich schon fast nicht mehr erwähnenswert – wir tun es der Vollständigkeit halber trotzdem.

Anderer Landtag, dieselbe Partei, ebenfalls Geldstrafe: Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro (100 Tagessätzen in Höhe von 116 Euro) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Möller legte Rechtsmittel ein.

Hintergrund ist der Wahlkampf in Brandenburg im Jahr 2024. Möller ließ damals Wahlplakate aufhängen, auf denen eine Familie zu sehen ist. Mutter und Vater bilden eine Art Dach mit ihren Armen, wofür der Vater den rechten Arm hebt – ein mutmaßlicher Hitlergruß. Für das Plakat wurde das Originalbild extra gespiegelt. Das Gericht erkennt daher eine bewusste Provokation.

Der mitangeklagte Werbegrafiker wurde vom Gericht freigesprochen. Die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD Brandenburg bemüht währenddessen das altbekannte „Opfer der Justiz“-Narrativ und stellt die Unabhängigkeit des Justizsystems infrage. Mit kruden DDR-Vergleichen sorgen sie vermutlich selbst für noch mehr Material für eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.

3. Ebenfalls Geldstrafe für AfD-Politiker wegen Facebook-Posts mit Hakenkreuzen

Und gleich noch ein AfD-Politiker mit Geldstrafe wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Taras Maygutiak, AfD-Politiker in Offenburg (Baden-Württemberg), muss 4.680 Euro bezahlen (65 Tagessätze á 72 Euro).

Maygutiak, Offenburger Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der AfD im Gemeinderat, postete Anfang 2024 hintereinander zwei Beiträge auf Facebook, in denen Hakenkreuzflaggen zu sehen waren. Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ hatte daraufhin eine Strafanzeige gestellt. Die Badische Zeitung (Paywall) beschreibt die Beiträge Maygutiaks so:

„Er publizierte im Februar 2024 zunächst einen Beitrag online, auf dem je hälftig eine Straße mit Regenbogenflaggen und eine Straße während der NS-Zeit mit Hakenkreuzfahnen zu sehen war. Auf diesen folgte rund fünf Wochen später ein weiterer Beitrag, diesmal mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenkten, und darüber die Worte: „Wie es 1933 angefangen hat“. Unter dem Foto mit den Kindern Hinweise, dass bereits damals Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet und Andersdenkende verraten und diffamiert worden seien.“

AfD-Angriffe auf das Demokratieprinzip

Ein Paradebeispiel für die AfD-Angriffe auf das Demokratieprinzip (der Verfassungsschutz sammelte dafür bereits zig Beispiele), für die Queerfeindlichkeit der AfD und für die Verharmlosung nationalsozialistischer Symbolik. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte Maygutiak bereits Ende 2024 erstinstanzlich zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, einer Geldauflage von 5000 Euro und 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl – der Angeklagte legte dagegen Berufung ein.

In der neuen Verhandlung vor dem Landgericht Offenburg, jetzt im Februar, versuchte sich Maygutiak dann auch noch an Geschichtsrevisionismus und bediente den altbekannten Mythos, die Nazis seien ja links gewesen. Die zuständige Richterin folgte seinen wilden Versuchen, sich herauszureden, jedoch nicht und verhängte eine Geldstrafe. Sie blieb aber unter der seitens der Staatsanwaltschaft geforderten Summe von insgesamt 9.000 Euro 90 Tagessätze à 100 Euro). Erstinstanzlich wurde der AfD-Politiker nur für eines der beiden Fotos verurteilt, jetzt für beide. Maygutiak möchte in Revision gehen, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Er ist übrigens Direktkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März.

4. AfD-Kandidat für Oberbürgermeisteramt in Hof (Bayern) zu Geldstrafe wegen nicht gezahltem Unterhalt verurteilt

Neben Halemba und Maygutiak wurde ein weiterer AfD-Kandidat für eine der anstehenden Wahlen in diesem Superwahljahr verurteilt. Es handelt sich um Tim Krause. Er kandidierte 2021 für den Bundestag, zog jedoch nicht in das Parlament ein. Nun möchte er in Hof (Bayern) Oberbürgermeister werden – gewählt wird am 8. März 2026.

Weil ein Gerichtsverfahren natürlich sehr schlechtes Timing vor einer Wahl ist, versuchte Krause, mit mehreren Anträgen die Wogen zu glätten. Bereits zu Beginn der Verhandlung argumentierte er, er hätte sich von seiner Rechtsanwältin getrennt und bräuchte jetzt noch mehr Zeit, um sich jemand Neuen zu organisieren. Das Gericht kam seinem Antrag nicht nach. Auch sein Antrag, die Öffentlichkeit von dem Verfahren auszuschließen, wurde abgewiesen. Ein AfD-typischer Verschleierungsversuch.

Am Ende half nichts und das Potsdamer Landgericht verurteilte Krause zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 6.000 Euro (70 Tagessätze à 85 Euro). Verhandelt wurden lediglich nicht beglichene Unterhaltszahlungen im Zeitraum von Januar bis Juli 2021, die Krause zwei seiner Kinder schuldig blieb. Laut Informationen der Märkischen Allgemeinen zahlt Krause jedoch seit Jahren keinen Unterhalt, so die Mutter.

Schon mehrere Geldstrafen und Teilnahme an der geheimen Potsdam-Konferenz

Krause ist schon lange kein unbeschriebenes Blatt. Bereits im Bundestagswahlkampf 2021 kamen die Unterhaltsforderungen gegen ihn auf. Im Wahlkampf machte er noch auf die hohe Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und sagte unter anderem: „Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst heute in Armut auf und viele Familien können sich Kinder gar nicht mehr leisten.“ Angesichts des nun erfolgten Urteils pure Heuchelei.

Erfahrungen mit Gerichten machte Krause schon viele. Wegen Steuerhinterziehung wurde er 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt. 2024 dann die nächste Geldstrafe wegen Bedrohung, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Während er 2025 nicht verurteilt wurde, ist das nun erfolgte Urteil wegen nicht gezahlter Unterhaltsverpflichtungen rechtskräftig, da Krause in der Hauptverhandlung den Strafbefehl akzeptierte. Das tat er, nachdem die Richterin seinen beiden Anträgen zur terminlichen Verschiebung und zum Ausschluss der Öffentlichkeit nicht stattgab. Damit wurde auch die Anklage nicht verlesen und keine Zeug:innen verhört. Krause wollte wohl noch mehr negative Berichterstattung vermeiden – offiziell sagte er, er hätte den Strafbefehl zum Schutz seiner Kinder akzeptiert, stimme aber inhaltlich nicht zu.

Krause war 2023 übrigens auch beim rechtsextremen Treffen in Potsdam dabei, wie Correctiv in ihrer Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ aufdeckte.

Das fünfte Urteil dieser Ausgabe im Zusammenhang mit der AfD involviert zwar keine Geldstrafe, ist aber trotzdem schlecht für die Rechtsextremen ausgegangen. Weil sie im Bundestag nicht den Fraktionssaal erhielten, den sie wollten, klagte die AfD bereits letztes Jahr beim Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied nun: Auch als zweitgrößte Fraktion im Bundestag hat die AfD keinen naturgegebenen Anspruch auf einen größeren Fraktionssaal.

Der Streit geht zurück auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2025. Nach der Wahl schrumpfte die SPD-Fraktion auf nur noch 120 Abgeordnete. Bisher nutzte die SPD den zweitgrößten Fraktionssaal im Bundestag – den Otto-Wels-Saal. Die AfD bekam einen kleineren Saal, früher der Sitzungssaal der FDP-Fraktion. Dies entschied im Mai 2025 der Ältestenrat des Bundestags per Mehrheitsbeschluss – also komplett demokratisch. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Ältestenrat in seiner Entscheidung recht – bei den Fraktionssälen greife kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsgröße. Damit wies es den Antrag der AfD ab. Der Mehrheitsbeschluss des Ältestenrats war zulässig.

AfD-Oberhetzer Stephan Brandner, der sich nach der Bundestagswahl bereits auf den Saal spekulierte, hat sich offensichtlich zu früh gefreut. Das Gericht geht darüber hinaus davon aus, dass der kleinere Saal dennoch dafür ausreicht, dass die AfD dort ihre Fraktionsarbeit machen kann.

Welche Partei wo im Bundestag ihren Fraktionssaal hat, zeigt übrigens der offizielle Account des Bundestags auf Instagram.

6. Neonazi bekommt auf gerichtlichem Weg keinen Sitz im Sozialausschuss

Wir kommen zurück zur Kommunalpolitik und blicken nach Nordrhein-Westfalen. Dort gab es im Herbst vergangenen Jahres Kommunalwahlen, deren Ergebnisse in der Stadt Hilchenbach nun auch die Gerichte beschäftigen. In den Rat der Stadt Hilchenbach wurde nämlich ein Neonazi durch und durch gewählt: Julian Bender von der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ ist nun Stadtverordneter. Das Ergebnis der Kommunalwahl NRW in Hilchenbach siehst du hier im Überblick:

Als Konsequenz hat Julian Bender nun auch einen Sitz im Rat der Stadt. Die restlichen Sitze sind wie folgt verteilt:

So weit, so gefährlich. Nun stand Bender jedoch auch ein Sitz mit beratender Stimme (ohne Stimmrecht) in einem Ausschuss zu, wie die Siegener Zeitung schreibt. Long story short: In zwei Abstimmungen zur Ausschusswahl enthielten sich die übrigen Ratsmitglieder, Bender wählte sich auch nicht selbst – was gereicht hätte, um in den Ausschuss zu kommen. Konkret geht es um den Sozialausschuss.

Hat sich nicht einmal selbst gewählt und zog dann vors Gericht

Bender wählte dann den Weg vors Gericht, um einen Sitz im Sozialausschuss zu erzwingen. Doch das Verwaltungsgericht Arnsberg wies seinen Eilantrag ab. Nachdem Bender Beschwerde eingelegt hatte, erteilte ihm nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster eine Abfuhr. Das Oberverwaltungsgericht sagte der Siegener Zeitung:

„Der Senat des Oberverwaltungsgerichts sagt, die anderen Ratsmitglieder hätten alles getan, um dem Antragssteller den Weg in den Sozialausschuss zu ebnen. Durch die Enthaltung der Ratsmitglieder war der Weg frei, und der Antragsteller hätte sich selbst wählen können. Doch das hat er nicht getan.“

Benders Rechtsweg ist nun erschöpft. Er muss die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzungen tragen, wohl mehrere Tausend Euro. Dennoch könnte er noch einen Sitz im Sozialausschuss bekommen. Denn das Gericht empfahl dem Bürgermeister, zum dritten Mal eine Vorlage auf die Tagesordnung im Hinblick auf die Bestellung von Julian Bender zum beratenden Mitglied im Sozialausschuss zu setzen.

Der Pressesprecher aus dem Referat des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach sagte dem Volksverpetzer auf Anfrage, dass Julian Bender nun „zunächst aber eine belastbare Erklärung abgeben [muss], dass er seine dritte Gelegenheit nutzt und für sich selbst stimmt. Erst wenn er diese Vorgabe rechtsicher erfüllt, kann der Bürgermeister die Vorlage nochmals auf die Tagesordnung setzen.“ Es bleibt also abzuwarten, ob Bender erneut Thema in der nächsten Ratssitzung am 25. März sein wird. Fest steht bereits jetzt, dass Rechtsextreme, egal ob auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene, kein Interesse an echter Politik, sondern lediglich an Selbstinszenierung haben.

7. Verwaltungsgericht Schleswig: Günther hat Neutralitätspflicht nicht verletzt

Erinnerst du dich noch an die Markus-Lanz-Talkshow im Januar? Daniel Günthers (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Auftritt, bei dem er klare Worte über das Fake-News-Portal „Nius“ fand, wurde plötzlich zum Aufregerthema. Während Günther lediglich kritisierte, dass Nius-Artikel „vollkommen faktenfrei“ sind und Nius als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ bezeichnete, machte Nius im Anschluss genau das, was Günther anprangerte, und erfand angebliche Zensurforderungen. Was damals genau passierte, kannst du in unserem Analyseartikel nachlesen:

Der Shitstorm gibt ihm recht: So täuschen rechte Medien über Günther

Was Günther bei Lanz sagte, kannst du hier anschauen:

Auch in der Januar-Ausgabe unseres Podcasts haben wir intensiv über das Thema gesprochen. Nius konstruierte damals nicht nur faktenfreie Zensur-Vorwürfe, sondern ging sogar noch einen Schritt weiter und reichte einen Unterlassungsantrag beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ein. Angeblich habe Günther mit seiner Kritik seine Neutralitätspflicht als Ministerpräsident verletzt. Doch das Gericht gab dem Antrag nicht statt. „Bei den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“, wie die Tagesschau schreibt.

Es handelt sich aber lediglich um eine Eilentscheidung. Nius will dagegen vorgehen. Die Klage von Nius wird so oder so im Hauptsacheverfahren weiterlaufen.

8. Polizist gebissen: Reichsbürgerin erhält Bewährungsstrafe

Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde eine Reichsbürgerin nun vom Amtsgericht Lemgo (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) zu einer siebenmonatigen Haftstrafe (ausgesetzt auf Bewährung) verurteilt. Zusätzlich muss sie 750 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Doch was war passiert?

Der Ehemann der Frau, beide Reichsbürger, hatte ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro nicht gezahlt. Die Polizei kam daher im Sommer vergangenen Jahres zum Wohnsitz der beiden, um einen Haftbefehl gegen den Ehemann zu vollstrecken. Offensichtlich ignorierte der Mann Mahnungen und zahlte trotz Zahlungsfähigkeit nicht. In solchen Fällen ist Erzwingungshaft möglich:

Die Angeklagte drängte sich zwischen die Polizisten und ihren Ehemann und biss einem Beamten schlussendlich in den Unterarm, dieser trug eine Wunde davon.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Anhänger:innen glauben an die abstrusesten Verschwörungsideologien.

Artikelbild: Daniel Löb/dpa

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