Fast drei Jahre lang hatte die AfD vor Gericht verhindert, dass der Verfassungsschutz sie öffentlich als rechtsextremen Verdachtsfall bezeichnen oder überhaupt beobachten darf. Doch jetzt ist die Strategie gescheitert. Am 8. März 2022 entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es ist die folgenschwerste von vier…