Nein, es gibt keinen Lastenausgleich für Impfschäden

Nein, es gibt keinen Lastenausgleich für Impfschäden

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck!

Im Netz heißt es, ab dem 1. Januar 2024 könne der Bund Menschen enteignen, um mit diesem Geld Menschen zu entschädigen, die einen Impfschaden erlitten haben. Das ist falsch und beruht auf einer Fehlinterpretation einer Gesetzesänderung.

Zur Quelle wechseln

Loading

Folge oder Like uns:

Gefällt Ihnen Lindweiler.de? Bitte verbreiten Sie es weiter :)

Jetzt den Lindweiler Newsletter abonieren!

Immer die neuesten Nachrichten aus Lindweiler direkt ins Postfach!

Loading

Folge oder Like uns:
Holler Box