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Der im Rahmen eines Modellprojekts an der Kölner Ditib-Zentralmoschee erlaubte öffentliche Muezzin-Ruf darf künftig weiter erschallen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums von zwei Jahren gebe es keine Hinweise auf Verstöße der Moscheegemeinde gegen die vereinbarten Auflagen. Daher werde der geschlossene Vertrag verlängert – unbefristet. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.
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An der Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union Ditib in Köln-Ehrenfeld ruft seit Oktober 2022 ein Muezzin zum Freitagsgebet. Zuvor hatte es viele Diskussionen um den per Lautsprecher übertragenen Gebetsruf gegeben, da Kritiker die Ditib als verlängerten Arm der türkischen Religionsbehörde in Ankara betrachten. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte das zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt, an dem sich Moscheegemeinden in Köln beteiligen konnten, mit Hinweis auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung ins Leben gerufen.
Nicht länger als fünf Minuten
Für eine Genehmigung mussten Gemeinden allerdings Auflagen erfüllen. So darf der Ruf nicht länger als fünf Minuten dauern und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten. Er darf freitags zwischen 12.00 und 15.00 Uhr einmalig ohne erneute Wiederholung erklingen. Die Auflagen gelten im Fall der Zentralmoschee nun unverändert weiter.
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Nach Angaben der Stadt gab es vor allem zu Beginn des Projekts auch einige negative Rückmeldungen von Bürgern. Dabei seien aber nur wenige konstruktive Äußerungen eingegangen, hieß es im Bericht. «Viele der E-Mails enthielten beleidigende Inhalte und Statements, bis hin zu strafrechtlich zu bewertenden Inhalten.» Nach rund zwei Wochen sei die Zahl der Zuschriften stark zurückgegangen.
Die Moscheegemeinde der Ditib ist nach Angaben der Stadt die einzige Moscheegemeinde in Köln, die sich an dem Modellprojekt beteiligt hat. dpa/gf