Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, eine weitere Sitzungswoche geht zu Ende und wieder hat uns das Thema Corona beschäftigt. Wir sind bisher gut damit gefahren, die Schutzmaßnahmen immer auf das jeweilige Infektionsgeschehen abzustimmen. Dabei schauen wir nicht nur auf das was bisher geschehen ist und darauf was heute passiert, sondern auch auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft. Das ist auch richtig so. Mit Blick auf die sozialen und wirtschaftlichen Härten, die die Schutzmaßnahmen leider auch mit sich bringen, wollen wir so früh, wie es vertretbar ist, aber auch so sicher wie möglich für mehr Freiräume sorgen.Wichtige Bausteine in der Pandemiebekämpfung sind Corona-Tests und Impfungen. Beide Kampagnen nehmen weiter an Fahrt auf. Die Liefermengen beim Impfstoff erhöhen sich und die Zulassung eines weiteren Impfstoffs wird bald erwartet. Wir sehen ein Licht am Ende des Tunnels, brauchen aber in diesem Endspurt noch einmal Geduld und Verständnis. Beides hat der Großteil der Deutschen im Laufe des letzten Jahres in großem Masse gezeigt und dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. Gemeinsam schaffen wir auch diese Krise. Bleiben Sie gesund! In diesem Newsletter: – Diese Woche im Bundestag Diese Woche im Bundestag Drittes Corona-Steuerhilfegesetz Sozialschutz-Paket IIIAuch haben wir ein Gesetz beschlossen, das die sozialen Folgen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise abfedern soll. Teil dieses Pakets ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Zudem werden die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021 erhalten. Schließlich wird im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat. Rechte für Verbraucher Bessere Chancen für Frauen Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung Es gibt auch noch gute Nachrichten! Mikhail Zhamchuzhny aus Belarus, dessen Patenschaft ich vor einiger Zeit übernommen hatte, wurde aus der Gefangenschaft entlassen. Er ist ein Menschenrechtsaktivist und war einer der am längsten inhaftierten politischen Gefangenen in Belarus.
Besuch bei Militärbischof Dr. Felmberg Mit Bischof Dr. Felmberg Corona-Schutzimpfung Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen. Informationen zur Impfung in Köln finden Sie hier. Anstehende Termine |
Der Beitrag Manderla-Mail Nr. 51 erschien zuerst auf Webseite der Bundestagsabgeordneten Gisela Manderla.