Köln-Chorweiler: Das Chorweilerbad soll einen Beirat bekommen

blue swimming pool with water

Das Chorweilerbad soll sich in näherer Zukunft zu dem Kreis Kölner Schwimmbäder gesellen, die über einen Beirat verfügen. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage aus der Bezirksvertretung Chorweiler (BV) hervor. Dieser zufolge arbeitet die Kölnbäder GmbH zurzeit an der Einrichtung des neuen Gremiums, in dem neben Vertretern des Sportamts, der Schulverwaltung, von Sportverbänden und Mitarbeitern der Kölnbäder auch interessierte Bürgerinnen und Bürger vertreten sein sollen. Bäderbeiräte existieren bereits für das Höhenbergbad, das Genovevabad in Mülheim sowie das Rodenkirchenbad und das Zollstockbad.

Schwimmbad Chorweiler: Drei Bürger für den Beirat

Der neue Bäderbeirat für Chorweiler geht auf einen Antrag aus der BV Chorweiler zurück, der bereits 2021 gestellt worden war, kurz nach einer monatelangen Schließung des Chorweilerbads aufgrund der Starkregenkatastrophe im Juli 2021. Der Beirat solle als Verbindungsglied zwischen Bürgern und Bäderamt fungieren, um aktuelle Informationen über den Stand des Schwimmbads weitertragen zu können.

Anders als von der Geschäftsordnung für Bäderbeiräte vorgesehen, bestand zunächst der Wunsch, die Plätze für nicht näher definierte „interessierte Bürger“ an Vertreter von Sportvereinen zu vergeben, die das Bad regelmäßig nutzen, da die Vereine die größte Nutzergruppe stellten.

Auf „Basis der Erfahrungen aus bisherigen Bäderbeiräten“ empfahl die Kölnbäder GmbH jedoch, vor allem Bewerberinnen und Bewerber aus der Bürgerschaft auszuwählen, da die Interessen der Vereine bereits durch gesonderte Vertretende abgedeckt seien. Zwölf Personen hatten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist beworben, eine ausreichende Anzahl laut der Geschäftsordnung. Die Auswahl der drei Mitglieder aus dem Bewerberpool obliegt nun der Bezirksvertretung.

Aufgaben des Beirats:

  • Beratung: Unterstützung der Geschäftsführung der Kölnbäder GmbH in sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen.

  • Empfehlungen: Gestaltung des Zugangs für Nutzergruppen, Festlegung der Öffnungszeiten sowie Abstimmung der Zeiten für Schulsport, Vereine und Öffentlichkeit.