Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck!
Auf Twitter wird behauptet, der ADAC habe die Bestimmungen seiner Unfallversicherung während der Pandemie geändert, so dass sie keine „Impfschäden durch angeordnete Massenimpfungen“ abdecke. Das stimmt nicht. Die Regelung gibt es seit 2007. Sie bezieht sich auf Impfungen, für die es eine gesetzliche Impfpflicht gibt.