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Häftlinge nackt eingesperrt? Leiterin der JVA-Augsburg suspendiert

upday.de |

Im Fall möglicher Häftlingsmisshandlungen in der JVA Augsburg-Gablingen ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell gegen zehn Verdächtige. Wie die Behörde mitteilte, wird gegen die stellvertretende Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt sowie neun weitere Bedienstete der Anstalt ermittelt. Es gehe unter anderem um mögliche Körperverletzungsdelikte im Amt sowie um tätliche Übergriffe von Beschäftigten auf Gefangene. Laut dem Justizministerium wurden Disziplinarmaßnahmen gegen die Beschuldigten eingeleitet und Betretungsverbote für die JVA verhängt.

Es besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht, dass Gefangene möglicherweise unbekleidet in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände untergebracht worden sein sollen, ohne dass die besonderen Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen.

Hintergrund: Häftlinge in bayerischem Gefängnis misshandelt? Was bekannt ist

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsgruppe eingerichtet

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens seien am 24. und am 30. Oktober in der JVA umfangreiche Unterlagen, elektronische Daten sowie Mobiltelefone sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden. Daneben solle eine Vielzahl von Zeugen vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.

Die beschuldigte und inzwischen vorläufig suspendierte stellvertretende Gefängnisleiterin weist die Vorwürfe gegen sie zurück. Ihre Anwälte forderten von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem Brief, dem Justizministerium «die Befugnis zu entziehen, sich weiterhin als Aufsichtsbehörde mit der Prüfung von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu befassen».

Sie begründen das in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, damit, dass das Ministerium eingeräumt hat, schon seit einem Jahr von Vorwürfen das Gefängnis betreffend gewusst zu haben. «Wer aber von möglichen Missständen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen weiß und darüber informiert ist, dass weiterhin Unterbringungen in solchen Hafträumen stattfinden, gleichzeitig aber keine Maßnahmen 
ergreift, die etwaige Missstände sicher ausschließen, bei dem steht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen im Raum», schreiben die Anwälte Alexander Stevens und Holm Putzke. «Solange insoweit ein dringender Tatverdacht nicht zweifelsfrei ausgeräumt ist, darf eine selbst betroffene Behörde nicht weiter in die Ermittlungen involviert werden.» Es bestehe sonst Verdunklungsgefahr. 

Hintergrund: Ministerium weiß seit einem Jahr von Vorwürfen in JVA Augsburg

Bayerns Justizminister: Wurde nicht informiert

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte, er sei nicht über die ersten Vorwürfe einer Anstaltsärztin zu den Zuständen in der Anstalt in Kenntnis gesetzt worden. «Ich bin im letzten Jahr, wie diese E-Mail kam, nicht darüber informiert worden», sagte Eisenreich in München. Die damalige Anstaltsärztin hatte sich Mitte Oktober 2023 mit einer Eingabe insbesondere zu der Unterbringung von Gefangenen in den besonders gesicherten Hafträumen in der JVA an die Strafvollzugsabteilung des Ministeriums gewandt.

Die zuständige Abteilung habe umgehend gehandelt, vor allem die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Vorwürfe eingeschaltet, betonte Eisenreich. «Was sie nicht gemacht hat, war mich zu informieren.» Es sei aber nichts vertuscht worden, mögliche Straftaten würden konsequent verfolgt. Die Abteilung habe die Aufklärung der Vorwürfe primär bei der Staatsanwaltschaft gesehen. dpa/chi

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