Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck!
Personen, die zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben, gelten rechtlich nach aktuellem Stand als vollständig geimpft. Das RKI hat eine Bezeichnung in einer Tabelle zum Impfmonitoring verändert – was in Sozialen Netzwerken für Spekulationen sorgte. Die Umbenennung führt aber nicht dazu, dass zweifach Geimpfte als „ungeimpft“ gelten.