Köln | Die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA meldete am gestrigen 13. November 2024 die Erteilung der Baugenehmigung für das Leistungszentrum im Rheinenergiesportpark in der KW 45 und die Unterschrift unter einen Pachtvertrag für das zu bebauende Grundstück in der KW 46. Diese Meldung verbindet das Unternehmen mit Forderungen nach weiteren Sportplätzen im Grüngürtel. Die Mitteilung ist in mehrerlei Hinsicht ungewöhnlich und bedarf der Aufklärung.
„Die Stadt Köln hat mit der Erteilung der Baugenehmigung in der vergangenen Woche und der Unterzeichnung eines Erbbaurechtsvertrags mit dem 1. FC Köln am Mittwoch (13. November 2024) den Weg für die Errichtung eines neuen Leistungszentrums am Geißbockheim geebnet. Dieser Schritt ist Teil der Kompromiss-Lösung, die der FC gemeinsam mit Politik und Verwaltung für den Ausbau am Geißbockheim erarbeitet hatte.“
Textbeginn der Pressemitteilung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA vom 13. November 2024 um 15 Uhr
Am gestrigen Mittwoch hat die Stadt Köln, laut der öffentlichen Mitteilung des 1. FC Köln einen Erbbaurechtsvertrag für die Errichtung eines Leistungszentrums auf dem ehemaligen Trainingsplatz im Rheinenergiesportpark unterzeichnet. Dabei lassen die Vertreter des 1. FC Köln offen, ob dieser Vertrag mit der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA oder mit dem Verein, also dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. unterzeichnet wurde. Da der 1. FC Köln schreibt, dass bereits vergangene Woche, also vor Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages, die Baugenehmigung für das Gebäude des Leistungszentrums erteilt wurde und es bisher immer hieß dies sei ein Projekt der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA, ist davon auszugehen – auch aufgrund des Ratsbeschlusses im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 1. Oktober 2024, dass die KGaA auch der Unterzeichner des Pachtvertrages und der Baugenehmigung war.
Die Verwirrung
So schreibt die KGaA: „Der Verein hatte zugesichert, vorerst auf die Gleueler Wiese zu verzichten, wenn Politik und Verwaltung im Gegenzug den Neubau ermöglichen und sogenannte Satelliten-Plätze in unmittelbarer Nähe des Geißbockheims zur Verfügung stellen – letzteres ist aktuell aber offenbar wieder ungewiss, wie Teile des Ratsbeschlusses vom 1. Oktober 2024 und der öffentliche Diskurs zum Thema vermuten lassen.“ In diesem wichtigen Punkt des „Verzichts“ ist nicht klar, wer dies zusichert: die KGaA oder der e.V.?
Nach den der Redaktion vorliegenden Unterlagen aus der Ratssitzung vom 1. Oktober 2024 war der Pächter für die sogenannten Satellitenplätze nicht die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA, sondern der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.. Das hat eine Reihe von Vorteilen für den Verein. Report-K berichtete.
Weiter heißt es in der schriftlichen Mitteilung: „Wir freuen uns, dass die Stadt bezüglich des Neubaus verbindliche Fakten geschaffen hat. Für den 1. FC Köln ist aber auch klar: Ohne Satelliten-Plätze wird es den Neubau nicht geben. Ein erweitertes Leistungszentrum ohne entsprechende Trainingsplatzkapazitäten wäre reine Ressourcenverschwendung“, sagt FC-Geschäftsführer Philipp Türoff. „Weil wir die Bereitstellung der Satelliten-Plätze akut gefährdet sehen, fordern wir Politik und Verwaltung auf, Alternativen zu den von uns geplanten Trainingsplätzen auf der Gleueler Wiese und den für den Neubau zu opfernden Trainingsplatz 3 zu finden.“
Interessant an diesem schriftlichen Zitat ist, dass der Geschäftsführer der KGaA Türoff diese Aussage trifft. Wer ins aktuelle Vereinsregister des Amtsgerichts Köln blickt findet, dort unter der Vereinsnummer VR 4346 den 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. mit den eingetragenen Vorständen Eckhard Sauren, Dr. Carsten Wettich und Dr. Werner Wolf. Aber dort findet sich Türoff nicht.
Der 1. FC Köln widmet den Satellitenplätzen einen weiteren Absatz in seiner Erklärung. Da geht es um einen Platz in Hürth und um den Ascheplatz Fort Deckstein und die Kampfbahn. Diese will der FC für künftige Anforderungen „entsprechend renovieren“. Kritik übt der 1. FC Köln an der Kommunalpolitik, die eine Ertüchtigung der Kampfbahn ablehne. Weiter heißt es in der Pressemitteilung, die die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA verschickte: „Zudem hat die geplante Nutzung des Platzes von Blau-Weiß Köln durch den FC bei den dort trainierenden Vereinen aus dem Breitensport und im Sportausschuss am 7. November 2024 für Diskussionen gesorgt. Verständlicherweise, wie Türoff unmittelbar nach der Sitzung im Geißbockheim erklärte: ‚Im Kern geht es allen betroffenen Vereinen darum, dass Kinder und Jugendliche Sport treiben können. Der FC hat diesbezüglich in der Vergangenheit gut mit dem Breitensport kooperiert und möchte es auch in Zukunft tun. Wir alle benötigen aber die Unterstützung der Politik und der Stadt, um das Problem fehlender Trainingsmöglichkeiten und Nutzungszeiten endlich dauerhaft lösen zu können.‘“
Die Firmierung macht einen großen Unterschied
Die Stadt Köln und der Rat der Stadt Köln äußerte sich zu dieser Situation nicht. Dabei geht es um städtischen Grund. Die Bürger:innen Kölns haben ein Anrecht darauf zu wissen an wen die Stadt Grundstücke in ihrem Besitz verpachtet oder vermietet. Und es macht einen Unterschied ob der Ascheplatz Fort Deckstein an den 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. vermietet oder die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA verpachtet wird. Denn nach der Satzung der Stadt Köln und der „Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter“ aus dem Dezember 1978, dass Mieter solange von der Zahlung des Mietzinses befreit seien, so lange sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien. Es ist anzunehmen, dass dies beim Verein 1. FC Köln 01/07 e.V. der Fall sein dürfte. Nach wie vor unklar ist auch wer den Platz zu seinen Lasten umbaut und die Kosten dann auch steuerlich geltend machen kann.
Es ist an der Stadt und der Kommunalpolitik hier für Aufklärung zu sorgen und nicht hinter verschlossenen Türen einer nichtöffentlichen Sitzung mit zur Verwirrung beizutragen. Dabei geht es nicht um Details, aber wem die Stadt Köln öffentlichen Grund vermietet oder verpachtet, dass muss öffentlich sein.
Freundes- und Förderkreis reibt sich die Augen
Diese Mitteilung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA sorgte beim Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels -Landschaftspark Belvedere zu Erstaunen und vielen Fragen. Eine davon betrifft die Zeitschiene. Da lag die erteilte Baugenehmigung der Stadt Köln laut Mitteilung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA schon in der KW 45 dieses Jahres vor. Das ist die Woche in der der Sportausschuss des Kölner Rates im Geißbockheim des 1. FC Köln am 7. November 2024 tagte. Der Pachtvertrag wurde aber erst am 13. November 2024 also in KW 46 nach der schriftlichen Vereinsmitteilung unterzeichnet. Die Aktivisten wundern sich, reiben sich die Augen und fragen warum das städtische Bauaufsichtsamt einen Bauantrag bearbeitet und genehmigt habe, ohne dass die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA den Nachweis erbringen konnte Eigentümer im Rahmen des Erbpachtvertrages zu sein? Denn in der KW 45 war die Stadt Köln noch die Eigentümerin, des besagten Grundstückes und hatte es noch nicht verpachtet. In einem irren die Aktivist:innen: In NRW muss man nicht Eigentümer sein, um einen Bauantrag zu stellen. Aber man braucht die Einwilligung des Eigentümers. Und hier liegt die wahre Brisanz der Pressemitteilung der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA.
Irritiert zeigen sich die Bürger:innen über die Bearbeitungszeit. In der Regel benötigt die Stadtverwaltung zwei Jahre für jeden Bauantrag. In diesem Fall hätte die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA den Bauantrag schon im Jahr 2022 einreichen müssen. Zwar muss man in NRW nicht Eigentümer des Grundstücks sein, um einen Bauantrag zu stellen, aber es bedarf bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken der Zustimmung des Eigentümers. 2022 war das Grundstück aber nicht vermietet und verpachtet, diese Entscheidung fällte der Rat erst am 1. Oktober 2024.
Nach dem Ratsbeschluss im Juni 2020 und der anschließenden Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblatt der Stadt Köln war dieser rechtskräftig. Das heißt ein Bauantrag hätte in den Folgejahren gestellt werden können, obwohl es die Normenkontrollklage der Verbände gab. Voraussetzung ist allerdings die Einwilligung des Eigentümers in diesem Fall der Stadt Köln. Die zeichnete nach der Mitteilung der Der 1. FC Köln GmbH Co KGaA aber erst am 13. November 2024 den Pachtvertrag über das betreffende Grundstück.
Daraus ergeben sich brisante Fragen an die Stadtverwaltung: Warum wurde der Bauantrag bearbeitet? Lag eine schriftliche Einverständnis des Eigentümers also der Stadt Köln vor als die 1. FC Köln GmbH Co KGaA den Bauantrag einreichte und wer hat diese gezeichnet?
Wenngleich es die Normenkontrollklage der Verbände gab und die endgültige Entscheidung über den Bebauungsplan die Gerichte noch nicht fällten. Obwohl das Thema Bauantrag von höchstem öffentlichem Interesse ist und war, drang dies nie an die Öffentlichkeit. Auch hier geht es nicht um Details übrigens, die Datenschutzrelevant sind, sondern nur um die Frage des Eingangs eines solchen und der rechtlichen Frage, wer bei der Stadt Köln gab die Einwilligung. Hier stellt der Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels -Landschaftspark Belvedere eine direkte Frage an die Kölner Politik, ob sie davon wusste?
Der Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels -Landschaftspark Belvedere: „Der 1. FC Köln GmbH CoKGaA gibt keine Ruhe. Dies haben wir Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände vor der nichtöffentlichen Ratsentscheidung zum Erbpachtvertrag deutlich gemacht. Der FC bekommt für 70 Jahre ein Grundstück und gibt KEINE Zusicherung, dass er damit zufrieden ist und den Grüngürtel in Ruhe lässt. Im Gegenteil nutzt er das Dilemma aus, welches durch den politischen Beschlusses entstanden ist. Die FC Köln GmbH CO KGaA forderte in seinem Masterplan die Sportplätze VOM Breitensport. Die Politik bewilligte nur 1 Sportplatz. Der Geschäftsführer vom 1. FC Köln fordert nun seine zwei Sportplätze massiv ein. Egal ob auf Kosten des Breitensports oder auf Kosten des Grüngürtels. Der Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere befürchtet nun, dass die Politik wieder einknicken wird – trotz des Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Sicherung der Gleueler Wiesen. Denn dieser Beschluss kann jederzeit von der Politik wieder zurückgeholt werden. ‚Die Raupe Nimmersatt‘ (also der 1.FC Köln GmbH Co KGaA) hört niemals auf.“
Hinweis der Redaktion: Die 1.FC Köln GmbH Co KGaA wurde von der Redaktion um Präzisierung ihre Mitteilung gebeten, für wen ihr Geschäftsführer Türoff in den beiden Fällen spricht. Sollte eine Antwort vorliegen, wird sie hier veröffentlicht werden und der Artikel entsprechend ergänzt.
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