Böllerverbotszone zum Jahreswechsel – Stadt Köln richtet erneut Sicherheitsbereich ein

15. Dezember 2025 Autor: Köln erleben
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Winter in Köln

Böllerverbotszone zum Jahreswechsel – Stadt Köln richtet erneut Sicherheitsbereich ein

Winter in Köln

Symbolbild: meineresterampe/Pixabay

Weniger Lärm, Müll und Feinstaub und besserer Schutz für Einsatzkräfte – lesen Sie über die Schutzzonen und Sperrungen im Überblick

Zum bevorstehenden Jahreswechsel richtet die Stadt Köln erneut eine Böllerverbotszone in der Innenstadt ein. Damit setzt die Verwaltung einen Beschluss des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales aus dem Jahr 2023 um.

Wo in Köln dürfen keine Böller und Raketen abgefeuert werden?

Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie 2, wie etwa Silvesterknallern und Böllern, ist in einem großflächigen Bereich der Innenstadt links des Rheins bis einschließlich der Ringe untersagt. Feuerwerksraketen und anderes Kleinfeuerwerk mit visueller Wirkung bleiben erlaubt.

Ziel der Maßnahme ist es, Lärm, Feinstaub und Müll zu reduzieren sowie Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdiensten besser zu schützen. In den Vorjahren zeigte sich das Konzept erfolgreich: Die Stadt registrierte weniger Böller, und viele Bürger und Bürgerinnen äußerten sich positiv zur Regelung.

Das Ordnungsamt wird auch in dieser Silvesternacht verstärkt kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. In besonders schweren Fällen sind gemäß Gesetz Strafen bis zu 50.000 Euro möglich.

Darüber hinaus gilt rund um den Kölner Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper jeglicher Art. Stadtweit verboten bleibt das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen

Wegen des erwarteten hohen Besucheraufkommens in der Innenstadt und auf den Rheinbrücken kommt es in der Nacht zu umfangreichen Sperrungen:

  • Deutzer Brücke: ab 20 Uhr stadteinwärts für Kraftfahrzeuge gesperrt.
  • Hohenzollernbrücke: ab 18.30 Uhr für Fuß- und Radverkehr voll gesperrt.

  • Severinsbrücke: ab 22 Uhr stadteinwärts gesperrt, Richtungsfahrbahn Deutz bleibt offen (Geh- und Radwege dort ab 22 Uhr gesperrt).

  • Zoobrücke: ab 22 Uhr für Fuß- und Radverkehr gesperrt.

  • Domumgebung: ab 18.30 Uhr weiträumige Straßensperrungen (Komödienstraße, Marzellenstraße, Burgmauer, Am Hof, Kurt-Hackenberg-Platz).

    Halteverbote gelten vom 31. Dezember 2025, 15 Uhr, bis 1. Januar 2026.

  • Konrad-Adenauer-Ufer: bei Bedarf Sperrung zwischen Theodor-Heuss-Ring und Trankgasse.

  • Hohenzollernring und Zülpicher Viertel: können bei starkem Andrang abgesperrt werden.

Die Stadt Köln empfiehlt allen Besucherinnen und Besuchern, die das Silvesterfeuerwerk von den Brücken aus erleben möchten, frühzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Weitere Informationen zum Beschluss sind im abrufbar als PDF-Datei (3,2 MB. Die Datei enthält eine Karte mit der genauen Verbotszone. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden städtischen Internetseiten:

Böllerverbot: https://www.stadt-koeln.de/artikel/65003/index.html

Sperrungen: https://www.stadt-koeln.de/artikel/08061/index.html .

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